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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 14/2014 vom 16.12.2013
Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen
Durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 vom 08.07.2013 (Bundessteuerblatt Teil I S. 851) wurde mit Wirkung ab 1.1.2013 der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Abs. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien von 175,00 Euro monatlich auf 200,00 Euro monatlich erhöht. Durch diese Änderung ist auch eine Anhebung des steuerfreien Mindestbetrages für die Entschädigung an Mitglieder kommunaler Vertretungen erforderlich. Der diesbezügliche Erlass des Finanzministeriums des Landes NRW vom 8. November 2013 kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im verbandlichen Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfoservice/fachgebiete/Recht und Verfassung/kategorie/entschaedigungsverordnung heruntergeladen werden.
Az.: I/2 020 08-45