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StGB NRW-Mitteilung 75/2010 vom 03.02.2010
StGB NRW-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster
Am 25.01.2010 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster in Emsdetten. Nach dem Grußwort des Bürgermeisters der gastgebenden Stadt, Herrn Moenikes (Stadt Emsdetten), wurde durch den Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herrn Dr. Schneider, die Neuwahl des AG-Vorsitzenden und seines Stellvertreters geleitet. Zum neuen AG-Vorsitzenden wurde Herr Bürgermeister Moenikes (Stadt Emsdetten) einstimmig bei einer Enthaltung gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Bürgermeister Bergmann (Gemeinde Nordkirchen) einstimmig bei einer Enthaltung gewählt.
Im Anschluss daran richtete der Regierungspräsident für den Regierungsbezirk Münster, Dr. Peter Paziorek, ein Grußwort an die über 130 Teilnehmer. Er wies insbesondere auf die dramatische Entwicklung der Kommunalfinanzen hin. Hier reichten Sparvorschläge nicht mehr aus, sondern nunmehr gehe es an das so genannte „Eingemachte“. Paziorek führte aus, dass von den 78 Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk Münster im Jahr 2008 noch 63 einen ausgeglichenen Haushalt hatten. Für 2010 werde erwartet, dass nur noch 39 Städte und Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt voraussichtlich aufweisen könnten. Hintergrund hierfür sei insbesondere der Einbruch der Gewerbesteuer. Der Einbruch läge bei mindestens 25 %. Die Bezirksregierung Münster wird sich bei Landesförderungen dafür stark machen, dass auch Städte und Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept den Eigenanteil aufbringen können, damit eine Förderung nicht am fehlenden Eigenanteil scheitere.
Im Anschluss daran trug Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider zu dem Tagesordnungspunkt „Aktuelles aus Düsseldorf“ vor. Der Schwerpunkt seines Vortrages war die kommunale Finanzkrise. Diese sei die schwerste Krise nach dem zweiten Weltkrieg. Die kommunalen Haushalte würden durch wegfallende Einnahmen und explodierende Ausgaben buchstäblich zerrieben. Selbst radikale Sparkurse würde den Abwärtstrend nicht aufhalten können. Er machte deutlich, dass durch die Landes- und Bundespolitik nicht immer neue Leistungsversprechen erfolgen dürften. Diese würden später häufig von den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Gemeinden eingefordert.
Als kurz- und mittelfristiges Maßnahmenpaket forderte Dr. Schneider ein Notprogramm zur Sanierung der Kommunalfinanzen vor. Dieses müsste mindestens fünf Punkte umfassen:
- Dauerhafte Mitfinanzierung der Soziallasten durch den Bund
- Konsolidierungshilfen des Landes NRW
- Verankerung eines Anspruchs der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung in der NRW-Landesverfassung
- Konnexitätsgrundsatz umgehungssicher ausgestalten
- Umfassender Abbau von Pflichtaufgaben und Standards
Nach dieser Rede trug Hauptreferent Thomas von der Geschäftsstelle zu dem Thema „ Mehr Verkehrssicherheit durch weniger Schilder“ vor. Er wies darauf hin, dass mit der StVO-Novellierung vom September 2009 — neben einer Neuorientierung beim Radverkehr - das Ziel verfolgt wird, den Abbau des Schilderwaldes - und damit die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer voranzutreiben. Eine übermäßige Beschilderung führe zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer und zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften. Zugleich führten zu viele Verkehrsschilder dazu, dass im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer die grundlegenden allgemeinen Verkehrsregeln in Vergessenheit geraten würden. Ebenso nehme die Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise ab. In den Städten und Gemeinden führe dies im Übrigen zusätzlich zu einem erheblichen Kostenaufwand. Kommunalpolitik und Straßenverkehrsbehörden seien daher aufgerufen, vor Ort systematisch zu überprüfen, ob Verkehrszeichen überflüssig seien und diese Schilder ohne Beeinträchtigung von Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf entfernt werden könnten.
Zum Abschluss stellt der Geschäftsführer der Kommunal- und Abwasserberatung NRW, Herr Dipl. Ing. Lange, die gesetzlichen Anforderungen an private Grundstückseigentümer zur Überprüfung der Dichtheit der privaten Abwasserleitungen vor (§ 61 a Landeswassergesetz NRW). Herr Lange stellte heraus, dass bei der Vielzahl von Grundstücken auf einem Gemeindegebiet nur durch ein integriertes Konzept der Stadt/Gemeinde eine sachgerechte Abarbeitung der Pflicht zur Dichtheitsprüfung der privaten Grundstückseigentümer möglich sei. Insoweit könnten auch die Fristen zur Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten über den 31.12.2015 hinaus durch den Erlass von Satzungen verlängert werden.
Es sei aber wichtig, dass die Städte und Gemeinden die Grundstückseigentümer an die Hand nehmen, weil in der Praxis bereits zahlreiche Betrügereien an privaten Grundstückseigentümern im Zusammenhang mit der Prüfung der Dichtheit von privaten Abwasserleitungen begangen worden seien. Umso wichtiger sei es, dass die Stadt auf der Grundlage eines Konzeptes den Grundstückseigentümern eine klare Struktur vorgibt, sodass Betrüger keine Plattform mehr finden würden, weil jeder Grundstückseigentümer einer Gemeinde wisse, dass er ohne Rücksprache mit der Stadt/Gemeinde „Angeboten an der Haustür“ nicht nachgehen soll.
Az.: II/2 qu-ko