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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 46/2011 vom 12.01.2011
StGB NRW-Seminar „Kommunale Politik für Menschen mit Behinderungen“
Mit Landesbehindertengleichstellungsgesetz, Behindertensozialrecht und weiteren flankierenden Regelungen ist in Nordrhein-Westfalen ein auch im internationalen Vergleich anspruchsvolles System zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen entstanden. Dennoch wird das mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfolgte Inklusionsziel besonders für Staat und Kommunen zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen.
In NRW muss der von der Landesregierung angekündigte Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention Klarheit darüber bringen, inwieweit landesrechtliche Vorschriften ergänzt, ob zusätzliche Aufgaben ggfs. unter Konnexitätsaspekten ausgeglichen werden müssen und mit welchem Zeithorizont weitere Schritte zur Sicherstellung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einzuleiten sind.
Die politische Bedeutung des Inklusionsziels wie auch die zunehmende Erwartungshaltung, dass zeitnah weitere Integrationsmaßnahmen vor Ort realisiert werden, verlangen gerade der kommunalen Jugend- und Sozialarbeit erhebliche Anstrengungen ab. Mit dem Seminar „Kommunale Politik für Menschen mit Behinderungen — Handlungsstrategien der Jugend- und Sozialämter“ am 31. März 2011 in Münster will der Städte- und Gemeindebund NRW daher Hilfestellung für die notwendige gemeindliche Positionierung sowie Anregungen durch beispielhafte Projekte kommunaler Behindertenpolitik geben und den Dialog mit Betroffenenverbänden wie mit Kooperationspartnern befördern. Themenschwerpunkte sind die Perspektiven der Umsetzung der UN-Konvention, Handlungsanforderungen aus Sicht der Menschen mit Behinderungen und der Freien Wohlfahrtspflege, die Inklusion bei der Tagesbetreuung von Kindern, Fragen der Barrierefreiheit sowie kommunale Projekte der Behindertenarbeit.
Neben den Dezernats-, Fachbereichs- und Amtsleitungen Jugend und Soziales sind insbesondere die Behindertenbeauftragten sowie Interessierte der zuständigen Ausschüsse und Beiräte zur Seminarteilnahme eingeladen. Für das Seminar einschließlich Tagungsunterlagen, Imbiss und Getränken wird ein Entgelt von 135,00 Euro nebst MwSt. erhoben. Anmeldungen richten Sie bitte an Frau Matthews (Tel.: 0211/4587-248; Fax: 0211/4587-211; E-Mail: ursula.matthews@kommunen-in-nrw.de).
Az.: III N 15