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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 409/2009 vom 22.07.2009
Tagespflegepersonen in Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage im Deutschen Bundestag zur Besteuerung der Kindertagespflege hat die Bundesregierung festgehalten, dass es in Nordrhein-Westfalen zum 15.03.2008 8.830 öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen gem. § 23 SGB VIII gab. Die Anzahl der rein privattätigen Tagespflegepersonen werde dagegen statistisch nicht erfasst. Durchschnittlich wurden im Jahr 2008 pro öffentlich geförderter Tagespflegeperson 2,1 Kinder betreut, insgesamt 17.852 Kinder.
Die durchschnittlichen Einnahmen einer öffentlich vermittelten Tagespflegeperson werden nach Information der Bundesregierung statistisch nicht erfasst. Gemäß § 24 Abs. 5 SGB VIII bestehe bei öffentlicher Vermittlung nicht in jedem Fall ein Anspruch auf eine laufende Geldleistung i.S.d. § 23 Abs. 1, 2 und 2 a SGB VIII. Die Zusammensetzung und Höhe der den Tagespflegepersonen gewährten Geldleistung variierten von Land zu Land und von Jugendamt zu Jugendamt.
Az.: III 713