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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 670/2002 vom 05.11.2002
Teilnahme von Schulen am Qualitätswettbewerb
Das Bildungsministerium hat am 19.09.2002 alle Schulen in NRW zur Teilnahme am neuen Landeswettbewerb "Qualität schulischer Arbeit" aufgerufen. Schulen, die Konzepte zur Nutzung neuer Lernformen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch entwickelt und in der Praxis erprobt hätten und zugleich für andere Schulen interessant sein könnten, seien zum Wettbewerb eingeladen. Ziel des Wettbewerbs sei die Qualitätssicherung und -entwicklung schulischer Arbeit. Die innovativen Konzepte könnten sich etwa darauf beziehen, wie neue didaktische und methodische Ansätze entwickelt und genutzt würden, wie Kernfächer mit anderen Fächern kooperieren, wie die Förderung von Leseverständnis eine ganze Schule erfassen könne, wie Medienkonzepte und die Unterrichtungsgestaltung einbezogen würden, wie Schülerinnen und Schüler am Unterrichtsgeschehen aktiv beteiligt würden.
An einem ersten Qualitätswettbewerb vor zwei Jahren haben sich nach Mitteilung des Ministeriums über 300 Schulen aus Nordrhein-Westfalen beteiligt. Bewerbungsschluß für den neuen Wettbewerb ist der 10. Januar 2003. Teilnahmeberechtigt sind neben Grundschulen und den vier weiterführenden Schulformen auch Sonderschulen und Berufskollegs. Um der Verschiedenartigkeit der schulischen Bedingungen gerecht zu werden, werden für jede dieser sieben Schulformen jeweils ein Siegerpreis von 2000 € und weitere Preise von 1000 € und 500 € verliehen. Außerdem soll es einen Sonderpreis in Höhe von 5000 € für den insgesamt interessantesten Ansatz schulischer und unterrichtlicher Qualitätsarbeit geben. Zu dem Wettbewerb können schriftliche Unterlagen beim Landesinstitut für Schule, Büro Wettbewerb, Paradieser Weg 64, 59494 Soest, Tel.: 02921/683-259, E-Mail: buero.wettbewerb@mail.lsw.nrw.de, bestellt werden.
Az.: IV/2 200-3/2