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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 42/1996 vom 20.01.1996
Trassenpreissystem der DB AG
Ende November 1995 hatten sich die kommunalen Spitzenverbände gegenüber Bundesverkehrsminister Wissmann für einen diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur der DB AG eingesetzt und sich insbesondere für ein Verbot von Mengenrabatten ausgesprochen (vgl. Mitt.NWStGB 23 vom 5.12.1995, lfd.Nr. 565). Inzwischen hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Manfred Carstens, MdB, auf das kommunale Petitium u.a. wie folgt geantwortet:
"Die DB AG hat ihr im Sommer 1994 erstmals vorgelegtes Trassenpreissystem auf Wunsch der Länder überprüft und in wichtigen Punkten weiterentwickelt. Hierzu gehört neben einer generellen Preissenkung für alle Zugpreisklassen um 9 % vor allem eine Modifizierung der Mengenrabattstaffel zum Vorteil gerade auch kleinerer Verkehrsunternehmen. Von den Ländern wurde dieser Schritt insgesamt positiv bewertet. Ich bin sicher, daß der Bereich Fahrweg der DB AG das Trassenpreissystem weiter fortentwickelt und dabei insbesondere die Wünsche der künftigen Nachfrager von Trassen stärker berücksichtigen wird.
Der Entwurf der Verordnung über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Preisen für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur wird zur Zeit erstellt und den Verbänden demnächst zur Stellungnahme zugesandt. Für die Berechnung des Preises soll danach ein Rahmen vorgegeben werden, der sowohl die Interessenlage der Eisenbahnverkehrsunternehmen als Nachfrager als auch der Netzbetreiber als Anbieter berücksichtigt. Wettbewerb soll nicht dadurch verhindert werden, daß großen Nachfragern regelmäßig Mengennachlässe eingeräumt werden, die kleinere Eisenbahnverkehrsunternehmen, auch wenn sie sich zusammenschließen, schon aus tatsächlichen Gründen nicht erreichen können. Ich nehme an, daß damit Ihre Bedenken ausgeräumt werden können."
Az.: III 645 - 60