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StGB NRW-Mitteilung 370/2005 vom 07.04.2005
Überschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2004 einen Überschuss in Höhe von rund 4,0 Mrd. Euro erwirtschaftet. Die Leistungsausgaben der GKV sind im Jahr 2004 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund
3,3 % je Mitglied gesunken (West: - 3,3 %, Ost: - 3,3 %). Demgegenüber verzeichneten die beitragspflichtigen Einnahmen einen leichten Anstieg um 1,3 % (West: +1,5 %, Ost: -0,6 %).
Das vorliegende Finanzergebnis nahm das Bundesgesundheitsministerium zum Anlass, die Krankenkassen erneut zu ermahnen, die Beitragssätze abzusenken. Die Krankenkassen haben hierauf bislang zurückhaltend reagiert. Hintergrund sind zum einen die schwächelnde Einnahmeentwicklung, zum anderen Sondereffekte bei der Entwicklung im stationären Bereich. Das Finanzergebnis weist zwar einen Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen aus, andrerseits ist in diesen Anstieg auch die veränderte Beitragsbemessung von Betriebsrenten eingeflossen ist, was sich im Jahr 2005 nicht erneut niederschlagen wird. Auch nehmen die Ausgaben im stationären Bereich weiterhin jährlich um 1,5 % zu.
Az.: III 501