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StGB NRW-Mitteilung 646/2002 vom 05.11.2002
Umfrage zu behördlichen Datenschutzbeauftragten
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW hat uns über eine von ihrem Hause geplante Umfrageaktion bei den Kreisen und Kommunen in NRW informiert. Im Oktober oder November soll ein Fragebogen versandt werden, um einerseits einen Überblick darüber zu verschaffen, wie weit die Kreise und Kommunen trotz kritischer Haushaltssituationen der ihnen durch das im Juni 2000 novellierte Landesdatenschutzgesetz (DSG NRW) vorgegebenen Verpflichtung zur Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter nachkommen konnten. Andererseits will die Landesbeauftragte Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Hilfestellungen den Datenschutzbeauftragten in den Behörden für ihre tägliche Arbeit gegeben werden können. Die Beteiligung an der Umfrage ist freiwillig. Die Fragebogenaktion stellt kein Auskunftsersuchen im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr.1 DSG NRW dar.
Der Fragebogen ist so konzipiert, daß die Angaben nicht auf eine bestimmte Kommune bezogen werden können. Die Landesbeauftragte will bewußt nicht beispielsweise eine Kommune, die ihrer Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Datenschutzbeauftragten bisher nicht nachgekommen ist, auf diese Weise herausfinden. Wir gehen davon aus, daß die Beantwortung des Fragebogens weniger als 10 Minuten Zeit in Anspruch nimmt.
Die kommunalen Spitzenverbände haben gegen diese Umfrage keine Einwände erhoben und empfehlen die Teilnahme an der Umfrage, um einen realistischen Überblick über die Situation des Datenschutzes in den Kommunen zu gewinnen.
Az.: I/2 038-02-3