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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 210/2009 vom 16.03.2009
Umsetzung der EU-Verordnung zum ÖPNV
Der Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr des Städte- und Gemeindebundes NRW hat sich am 11.03.2009 mit der Umsetzung der neuen EU-Verordnung zum ÖPNV befasst und die bei Bundesregierung und Regierungsfraktionen sich abzeichnende Haltung kritisiert, zumindest in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages keine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes mehr vorzunehmen. Er setzt sich für einen baldmöglichst zu erarbeitenden Ordnungsrahmen zum ÖPNV ein, der Rechtssicherheit schafft, Verteilungsgerechtigkeit gewährleistet und die kommunalen Aufgabenträger in die Lage versetzt, ihrer Gewährleistungsverantwortung für einen leistungsfähigen und finanzierbaren ÖPNV gerecht zu werden.
Ausdrücklich unterstützt der Ausschuss die Forderung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände nach einer zeitnahen Anpassung des nationalen Personenbeförderungsrechts an die ab 03.12.2009 geltende neue europäische Nahverkehrsverordnung mit folgenden Schwerpunkten:
• Bestimmung der zuständigen Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
• Konkretisierung der Vergabegrundsätze für öffentliche Dienstleistungsaufträge und Vorgabe von Vergleichsmaßstäben zur Bewertung konkurrierender Unternehmensanträge im Genehmigungswettbewerb
• Anpassung der Laufzeit der PBefG-Genehmigungen an die Vorgaben der neuen EU-Verordnung
• Regelungen zum Rechtsschutz bei Entscheidungen zur Direktvergabe und zu Vergaben im wettbewerblichen Verfahren.
Ferner unterstreicht der Ausschuss die kommunale Forderung, die funktionale Trennung von Aufgabenträgerschaft und Genehmigungsbehörde weitgehend aufzuheben, den kommunalen Aufgabenträgern das Recht zur Konzessionsvergabe einzuräumen und die Kompetenz der Genehmigungsbehörden auf Gefahrenabwehr und Rechtsaufsicht zu beschränken. Für den Fall, dass die Bezirksregierungen dennoch weiterhin die Linienverkehrsgenehmigungen erteilen sollen, müssen die Nahverkehrspläne bzw. die Auswahl- und Vergabeentscheidungen der Aufgabenträger für die Genehmigungsbehörden verbindlich sein.
Der Ausschuss empfiehlt, Gemeindebeteiligungen an Kreis- bzw. Regionalverkehrsgesellschaften nicht übereilt unter Hinweis auf Vorgaben der neuen EU-Verordnung zur Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge aufzugeben. Die Voraussetzung, dass die zuständige örtliche Behörde in diesem Fall eine Kontrolle auf rechtlich getrennte Einheiten (z.B. Verkehrsgesellschaft) ausübt, die der über eigene Dienststellen entspricht, kann ggf. durch Neugestaltung der vertraglich geregelten Rechte und Pflichten der Gesellschafter zum operativen Geschäft erfüllt werden.
Schließlich fordert der Ausschuss die Landesregierung auf, das kommunale Petitum nach einer zeitnahen Novellierung des Personenbeförderungsrechts aufzugreifen und über den Bundesrat zu befördern.
Az.: III 441-10