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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 645/2013 vom 10.09.2013
Umsetzung von Bürgerbeteiligung im Energiebereich
Zur Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen im Energiebereich müssen keine Gesetze geändert werden. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass diese Vorhaben bereits im geltenden rechtlichen Rahmen möglich seien. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der jeweiligen Finanzierungsinstrumente liege ausschließlich bei den Netzbetreibern. Die Bundesregierung empfiehlt Gestaltungsvarianten zu wählen, die tatsächlich zu einer Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz und zu einer Beschleunigung des Netzausbaus führen und die Aufklärung der Bürger über Chancen und Risiken.
Laut der Antwort Bundesregierung (BT-Drs. 17/14587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/14477) bedarf es keiner Änderungen der Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.) für die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen. Die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen ist bereits im geltenden rechtlichen Rahmen möglich. Dies zeige beispielsweise das Pilotvorhaben zur Westküstenleitung in Schleswig-Holstein. Die Bundesregierung werde den Prozess der Implementierung von Bürgerbeteiligungsmodellen weiter aktiv begleiten und prüfen, ob für die Umsetzung bestimmter Beteiligungsformen gegebenenfalls Hindernisse im rechtlichen Rahmen bestehen, die es zu beseitigen gelte.
Auf die Frage, wie die Bundesregierung die Tatsache bewerte, dass die Anleihe der Firma TenneT TSO GmbH von der Ratingagentur Standard & Poor’s mit der Note BB+ und damit als hochspekulativ eingestuft werde (StGB NRW-Mitteilung 505/2013 vom 19.08.2013), hob die Bundesregierung hervor, dass die Verantwortung für die Ausgestaltung der jeweiligen Finanzierungsinstrumente ausschließlich bei den Netzbetreibern liege. Dabei sollten aus ihrer Sicht Gestaltungsvarianten gewählt werden, die tatsächlich zu einer Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz und zu einer Beschleunigung des Netzausbaus führen. Die Übertragungsnetzbetreiber würden die Erfahrungen aus dem Pilotvorhaben zur Westküstenleitung bei der Weiterentwicklung von Beteiligungsmodellen berücksichtigen.
Da der Netzbetrieb als reguliertes Geschäft umfangreichen Vorgaben unterliege, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Insolvenz eines Übertragungsnetzbetreibers in Deutschland schwer vorstellbar ist. Wenn gleichwohl eine Insolvenz eines Übertragungsnetzbetreibers eintreten sollte, finden die allgemeinen Vorschriften Anwendung. Die Behandlung der Gläubiger richtet sich dabei nach der Art der eingegangenen Beteiligung. Der Bundesregierung ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Netzbetreibern und den Banken detailliert darüber informiert werden, welche Chancen und Risiken mit dem Beteiligungsmodell jeweils verbunden sind und ob die jeweiligen Anlagen zu den Spar- oder Investitionszielen der Bürgerinnen und Bürger passen.
Auf die Frage, ob eine feste Laufzeit einer Anlage vorgesehen werde, verwies die Bundesregierung auf die konkrete Ausgestaltung durch den Netzbetreiber. In dem gemeinsamen Eckpunktepapier haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesumweltminister und die Übertragungsnetzbetreiber darauf verständigt, dass eine Handelbarkeit oder ein Rückkauf der Anlage durch die Übertragungsnetzbetreiber in Abhängigkeit vom Finanzierungsinstrument vorgesehen werden sollte, um den Bürgerinnen und Bürgern eine größere Flexibilität zu eröffnen.
Hinsichtlich der Wahl einer oder mehrerer Beteiligungsformen wolle die Bundesregierung den Netzbetreibern derzeit keine Vorgaben machen. Ein vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur „Bürgerdividende“ empfehle als Finanzierungsinstrument eine Fremdkapitalbeteiligung mit eigenkapitalnaher Risikobeteiligung (Genussrecht). Für die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalrendite gebe es ein gesetzlich geregeltes, objektives und transparentes Verfahren.
Ein möglicher strategischer Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die jeweiligen Projekte des Netzausbaus über die rein finanzielle Beteiligung hinaus sei mit dem Angebot zur Bürgerdividende nicht beabsichtigt und vor dem Hintergrund einer Beteiligung von lediglich bis zu 15 Prozent der Investitionssumme aus Sicht der Bundesregierung eher unwahrscheinlich. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, für Bürgerbeteiligungsmodelle eine von den allgemeinen Regelungen abweichende Kostenaufteilung im Rahmen der Netzentgeltregulierung vorzusehen. Laut Auskunft der Bundesregierung haben bei dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH bisher ca. 1.500 Personen (Stand: 32. Kalenderwoche) Zeichnungsunterlagen angefordert.
Anmerkung
Das Konzept für so genannte Bürgeranleihen beim Netzausbau wird derzeit diskutiert. Es ist wichtig, dass die Bürger umfassend über die Chancen und Risiken informiert werden, so dass sie eine eigene Abwägung treffen können. Die Beteiligungsmodelle werden nur dann erfolgreich sein, wenn die Netzbetreiber sie so ausgestalten, dass sie ein attraktives und faires Angebot an die Betroffenen darstellen.
Az.: II/3 811-00/8