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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 358/2002 vom 05.06.2002
Umweltrat gegen Privatisierung oder Liberalisierung
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat in seinem dem Bundesumweltministerium am 11. April 2002 vorgelegten Umweltgutachten 2000 nachdrücklich die Position der kommunalen Spitzenverbände gegen eine Liberalisierung und Privatisierung bestätigt.
Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus dem Jahr 1996 sei das Chaos über die Abfallwirtschaft gekommen. Unklare Begrifflichkeiten und dadurch verwischte Zuständigkeiten hätten zum Abwandern großer Mengen Gewerbemüll in die billige (Schein-)verwertung geführt. Jedwede Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit sei verloren gegangen. Die kommunale Entsorgungswirtschaft beklage seit langem und zunehmend heftiger diese Entwicklung, habe aber in dem Kurs des Bundesumweltministeriums, welcher die "Verwertung" abstrakt hoch halte und zugleich die Aufgabenbewältigung durch die Privatwirtschaft favorisiert, wenig Resonanz gefunden.
Wie die kommunalen Spitzenverbände sieht der Sachverständigenrat erhebliche Defizite insbesondere bei der ungeklärten Frage, unter welchen Voraussetzungen Industrie- und Gewerbebetriebe den Kommunen hausmüllähnliche gemischte Gewerbeabfälle zur Beseitigung zu überlassen haben. Der Sachverständigenrat betont im Einklang mit der immer wieder vorgebrachten Kritik der Kommunen, daß die in diesem Bereich in den vergangenen Jahren eingetretene Entwicklung ökologisch unvertretbar sei und die Funktionsfähigkeit und die Planbarkeit der kommunalen Abfallwirtschaft bedrohe.
In diesem Zusammenhang hatten auch die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene nochmals darauf hingewiesen, daß die eine Gewerbeabfallverordnung nur der zweitbeste Weg sei, um das durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angerichtete abfallwirtschaftliche Chaos zu vermindern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, daß der Sachverständigenrat für Umweltfragen auch die vom Bundesumweltministerium vorgebrachten europäischen "Zwänge", die einer Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entgegenstünden, nicht sieht.
Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene das Bundesumweltministerium nochmals ausdrücklich aufgefordert, die bisherige Politik zu überprüfen und im Bereich der Abfallentsorgung nicht länger die Behauptung aufzustellen, es sei der mangelhafte kommunale Vollzug, der eine sichere, effiziente und ordnungsgemäße Abfallentsorgung verhindere, zumal der Sachverständigenrat für Umweltfragen darauf hinweist, daß die unter dem Gesichtspunkt der Wiederherstellung der Planungssicherheit für kommunale Entsorgungsanlagen unzureichenden gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes maßgeblich für die gegenwärtig entstandene Situation der (Schein-)verwertungen sei.
Insgesamt weist der Sachverständigenrat für Umweltfragen auch darauf hin, daß mit der Liberalisierung und Privatisierung in den Infrastrukturbereichen Wasser, Abwasser und Abfall wenig zu gewinnen, aber möglicherweise viel zu verlieren sei. In erster Linie sei eine Effizienzsteigerung in den bestehenden öffentlich-rechtlichen kommunalen Strukturen der vorrangig zu beschreitende Weg, welcher auch im Endergebnis der bessere Weg sei. Es wird abzuwarten sein, ob die deutliche Kritik des Sachverständigenrates für Umweltfragen in der künftigen Gesetz- und Verordnungsgebung ihren Niederschlag finden wird.
Az.: II/2 24-30/31-15 qu/g