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StGB NRW-Mitteilung 569/2013 vom 08.07.2013
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen haben die „Handreichung im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ veröffentlicht. Der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sei geprägt durch das Spannungsfeld zwischen dem Kinder- und Jugendhilferecht auf der einen und dem Aufenthalts- und Asylrecht auf der anderen Seite.
Mit der Handreichung soll den Akteuren geholfen werden, dieses Spannungsfeld zu verringern. Ziel ist es, der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge angemessen Rechnung zu tragen. Die beiden Ministerien haben sich darauf verständigt, dass zunächst die Jugendhilfe aktiv werde, um dann auch eine durchdachte Antwort auf die sich stellenden Fragen aus aufenthalts- und asylrechtlicher Sicht zu finden.
Die Handreichung enthalte Hinweise und Empfehlungen, die die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen im Interesse der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge verbessern soll. Das Papier sei nicht an einem grünen Tisch entstanden. Es habe vielfältige Einflüsse erhalten: aus den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, der Flüchtlingshilfe, den Kommunen und von Praktikern. Die rund dreißig Seiten umfassende Handreichung kann im Internet abgerufen werden unter http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=27919&fileid=91637&sprachid=1 .
Az.: III/2 701