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StGB NRW-Mitteilung 708/2008 vom 12.11.2008
Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2008 dem Gesetzentwurf zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) mehrheitlich zugestimmt. Damit wird das Gesetz zum 01.01.2009 in Kraft treten. Mit dem KiföG soll die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebotes geschaffen werden. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten sich auf dem „Krippengipfel“ am 02.04.2007 darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter 3 Jahren aufzubauen. Für NRW bedeutet dies im Jahr 2013 rd. 144.000 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. Schwerpunkte des KiföG sind eine an erweiterte Kriterien geknüpfte Verpflichtung der Träger der örtlichen Jugendhilfe zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege sowie eine stufenweise Ausbauverpflichtung, die Einführung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 und die qualitative Verbesserung der Kindertagespflege. Außerdem formuliert das KiföG die Absicht, ab 2013 für die Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld) einzuführen.
Der Bund stellt den Ländern zur Finanzierung des Ausbaus in der Ausbauphase einen Gesamtbetrag von 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sind 2,15 Mrd. Euro zur Finanzierung der Investitionen und 1,85 Mrd. Euro zur Finanzierung der zusätzlich entstehenden Betriebskosten vorgesehen. Die Bereitstellung der Mittel zur Finanzierung der Investitionen erfolgt durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz). Die Auszahlung der Mittel an die Länder wird über die Jahre 2008 bis 2013 auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ vollzogen. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes werden den Ländern Finanzmittel in Höhe von 1,85 Mrd. Euro zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt.
Auf NRW entfallen bei den Investitionskosten 82,67 Mio. Euro für 2009, die seitens des Landes durch die entsprechende Investitionsrichtlinie an die Kommunen und die Einrichtungsträger weitergeleitet werden. Diese Mittel sind im Haushaltsentwurf des Landes ausgewiesen (Einzelplan 15). Das Land beteiligt sich an den Investitionskosten aber nur zu einem sehr geringen Teil, nämlich mit 5 Mio. Euro jährlich. Ob diese Investitionsmittel den Bedarf insgesamt abdecken können, erscheint angesichts der Fülle von Zuschussanträgen bereits im ersten Jahr zweifelhaft. Die kommunalen Spitzenverbände haben daher das Land aufgefordert, im Bedarfsfall die eigene Investitionsförderung aufzustocken und die möglichen Konnexitätsfolgen nach Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes auf Bundesebene zu berücksichtigen.
Az.: III/2 810-8