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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 57/2009 vom 08.12.2006
Veränderung der Zuständigkeiten bei der Wohnraumförderung
Der Landtag NRW hat am 06.12.2006 beschlossen, dass sich zum 01.02.2007 die Zuständigkeiten für die Wohnraumförderung von den großen kreisangehörigen Städten auf die Kreise hin verlagern. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte sich vehement gegen diese Entscheidung zulasten der großen kreisangehörigen Städte gewandt.
Az.: II/1 652-20