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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 554/2020 vom 25.08.2020
Vergabestatistik: Start zum 01.10.2020
Mit Schnellbrief Nr. 280 vom 27.05.2020 und Mitteilung Nr. 437/2020 hatten wir Sie über die Novelle der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) informiert. Alle Auftraggeber nach § 98 GWB, also auch Städte und Gemeinden, sind verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) zu übermitteln (§ 3 Absatz 1 VergStatVO). Zusätzlich sind Auftraggeber nach § 99 GWB verpflichtet, die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) zu übermitteln, wenn der Auftragswert über 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegt (§ 3 Absatz 2 VergStatVO). Somit sind unter anderem auch Vergaben von freiberuflichen Leistungen nach § 50 UVgO meldepflichtig.
Zum 01.10.2020 beginnt die Datenerhebung im Rahmen der neuen nationalen Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind beim Statistischen Bundesamt bereits etliche freiwillige Registrierungen als Berichtsstelle zur Vergabestatistik eingegangen. Dennoch ist die Anzahl der Registrierungen derzeit noch sehr niedrig.
Daher möchte das BMWi nochmals darauf aufmerksam machen, dass die meldepflichtigen Auftraggeber nach § 98 GWB eine Berichtsstelle gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung bestimmen müssen, die sich zur Abgabe zukünftiger Meldungen für die Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt registrieren muss. Auch wenn bereits ein IDEV-Meldekonto bei den Berichtsstellen für andere Statistiken (bspw. für die "EU-Vergabestatistik" in NRW) vorhanden sein sollte, ist eine eigene Registrierung für die Vergabestatistik dennoch erforderlich. Um die unproblematische Meldung Ihrer Auftrags- und Konzessionsvergaben nach dem Start der Vergabestatistik am 1. Oktober 2020 zu gewährleisten, empfiehlt das BMWi dringend eine rechtzeitige Registrierung.
Zur Registrierung zur Vergabestatistik bitten wir die Berichtsstellen, ausschließlich den folgenden Link zu nutzen: http://www.vergabestatistik.org/registrierung.
Derzeit erhalten Destatis und das BMWi viele Anfragen zu der Thematik "Berichtsstelle". Dabei gibt es unterschiedliche Aspekte, die bei der Bestimmung der Berichtsstelle(n) von den Auftrag-/Konzessionsgebern zu beachten sind. Alle Informationen zu diesem Thema sowie eine grafische Darstellung zur besseren Erläuterung der unterschiedlichen Szenarien zur korrekten Bestimmung der Berichtsstelle finden Sie hier: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#j0E9MBqFSUmFtP3b/unterstuetzte-statistiken/oeffentliche-finanzen-oeffentlicher-dienst-steuern/oeffentliche-finanzen/vergabe-oeffentlicher-auftraege-und-konzessionen/definition-der-berichtsstelle
Az.: 21.1.4.2-001/001