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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 96/2011 vom 16.12.2010
Verhandlungen zu PPK-Entsorgung gescheitert
Der Versuch der kommunalen Spitzenverbände, sich mit den 9 Betreibern des Dualen Systems zur Erfassung gebrauchter Einwegverpackungen über die künftige Zusammenarbeit bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) zu verständigen, ist endgültig gescheitert. Die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene bedauern diesen Ausgang der Gespräche. Die Systembetreiber sind verpflichtet, das von den Kommunen vorgehaltene System für die getrennte Entsorgung von Zeitungen und Zeitschriften als Teil des Hausmülls bei der Entsorgung von PPK-Verkaufsverpackungen mitzubenutzen (vgl. hierzu auch: VG Stuttgart, Urteil vom 30.0.2010 — Az.: 2 K 639/09).
Für die dafür zwischen den Systembetreibern und den Kommunen als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abzuschließenden Abstimmungsvereinbarungen ist es jedoch im Interesse der Gebührenzahler zwingend erforderlich, eine sachgerechte und nachvollziehbare Zuordnung der jeweils entstehenden Kostenfaktoren aufzunehmen. Zu diesen Faktoren gehört insbesondere, dass durchschnittlich in jeder vollen Altpapiertonne der Gewichtsanteil der PPK-Verkaufsverpackungen bei unter 20 Prozent liegt, das — für den Abholrhythmus der Altpapierbehälter entscheidende — Volumen der Verkaufsverpackungen aber knapp zwei Drittel beträgt. Nur die Berücksichtigung solcher Faktoren ermöglicht es den Kommunen, rechtssicher die Vergabe der Entsorgungsleistungen für Altpapier durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund hatten die kommunalen Spitzenverbände den Systembetreibern in einem Gespräch am 06. Dezember 2010 vorgeschlagen, einige seit Jahren gebräuchliche Kostenaufschlagsfaktoren zur Ermittlung von Kostenanteilen und zur Bewertung der Erlöse mit in die Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen. Dem haben sich die Dualen Systeme grundsätzlich verweigert. Im Gegenteil: Mit einem auf den 10. Dezember 2010 gesetzten Ultimatum haben die Systembetreiber überfallartig auch eine im Mai 2010 erzielte Teileinigung in Frage gestellt, mit der wenigstens der von den Systembetreibern zu übernehmende Gewichtsanteil aller Verpackungen am Altpapier ermittelt werden kann. Damit negieren die Systembetreiber erneut ihre durch die 5. Novelle der Verpackungsverordnung (in Kraft getreten am 1.1.2009) endgültig geklärte Verpflichtung, nicht nur für die bei ihnen lizenzierten Verpackungen, sondern für die tatsächlich erfasste Menge aller Verkaufsverpackungen finanziell einzustehen.
Die kommunalen Spitzenverbände befürchten, dass es jetzt in vielen Vertragsgebieten nicht zu Vereinbarungen für den am 01. Januar 2011 beginnenden neuen Ausschreibungszeitraum kommt. Damit droht die Gefahr, dass die Systembetreiber nicht den nach der Verpackungsverordnung erforderlichen Nachweis einer flächendeckenden Verpackungsentsorgung erbringen können. Damit leisten die Systembetreiber einen weiteren Beitrag dazu, die Verpackungsverordnung endgültig ad absurdum zu führen.
Die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene haben sich deshalb in einem Schreiben mit Datum vom 13.12.2010 an die Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) gewandt und die Länder gebeten, zu prüfen, ob die Entsorgung bei den PPK-Einwegverpackungen flächendeckend noch als gewährleistet angesehen werden kann. Gleichzeitig ist auch die „Gemeinsame Stelle“ der 9 Systembetreiber durch die Bundesvereinigung mit Schreiben vom 10.12.2010 nochmals angeschrieben worden.
Die Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände können im Intranet des StGB NRW unter Information/Info nach Fachgebieten und dort unter der Rubrik „Umwelt, Abfall und Abwasser“ abgerufen werden. Das Anschreiben der kommunalen Spitzenverbände vom 13.12.2010 an die LAGA ist ebenfalls in einer gesonderten Mitteilungsnotiz textlich wieder gegeben. Im Übrigen wird auf die weiteren Informationen in den Mitteilungen des StGB NRW Dezember 2010 Nr. 522, S. 250 verwiesen.
Az.: II/2 32-16 qu-ko