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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 44/2006 vom 08.12.2005
Verschärfte Haftung für Forumseinträge
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von Internetforen bestätigt, nach es diesem verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den angebotenen Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen - und sicherheitshalber auch allen anderen - möglichen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte nach Aussage des Verlages gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben (vgl. die Meldung unter www.heise.de/newsticker/meldung/66982).
Die Kammer des Landgerichts habe erklärt, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ, so die Meldung, die Kammer nicht gelten.
Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Bis zu einer Rechtskraft der Entscheidung kann vor diesem Hintergrund nur empfohlen werden, jeden Foren- bzw. Gästebucheintrag, die ein Homepagebetreiber ermöglicht, vor der Veröffentlichung hinsichtlich der Inhalte zu prüfen oder entsprechende Möglichkeiten einzustellen.
Az.: G/3-1 800-01