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StGB NRW-Mitteilung 411/2016 vom 17.06.2016
Vertretung kommunaler Interessen im Rettungsdienst
Die kommunalen Spitzenverbände sind nach Bundes- und Landesrecht auf Grundlage ihrer jeweiligen Satzung umfassend zur Vertretung der politisch-/fachlichen Interessen ihrer Mitglieder berufen. Dies trifft u. a. auch auf den Bereich des Rettungsdienstes zu. Dementsprechend werden die kommunalen Interessen der Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Funktion als Trägerinnen rettungsdienstlicher Aufgaben durch den Städtetag, den Landkreistag und den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen vertreten.
Die Dynamik und der Erfolg dieser Vertretung haben sich im Rahmen der jüngsten Novellierungen der Gesetzgebung im Bereich des Rettungswesens sowie des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzrechts gezeigt. Sämtliche wesentlichen Anliegen der kommunalen Ebene konnten damit in die neue Gesetzeslage überführt werden.
Zur Sicherung dieser erfolgreichen kommunalen Interessenvertretung ist es erforderlich, dass die kommunalen Interessen stets abgestimmt und in sich konsistent vertreten werden. Gerade mit Blick darauf stellt sich die Frage nach der Abstimmung mit speziellen — teils berufsständischen — Fachinteressen, die auch in der kommunalen Landschaft anzutreffen sind. Mit Bezug auf den Rettungsdienst stellte sich daher in der Vergangenheit immer wieder die Frage, wie die Abstimmung des kommunalen Gesamtinteresses angesichts der Vertretung besonderer Interessen durch den Landesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Nordrhein-Westfalen (LV ÄLRD NRW) gewährleistet werden kann.
Hierzu haben Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen am 04.04.2016 ein Abstimmungsgespräch mit dem Vorstand des LV ÄLRD NRW geführt. Die Ergebnisse dieser Abstimmung sind jetzt zwischen den Verbänden in einem gemeinsamen Schreiben festgehalten worden, welches für Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Rubrik Fachinformationen und Service/Fachgebiete Recht und Verfassung/Feuerwehr-Rettungsdienst abrufbar ist.
Az.: 15.2.1