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StGB NRW-Mitteilung 254/2008 vom 15.04.2008
Verwaltungsgericht Arnsberg zu Sportwettenmonopol und EG-Recht
Das VG Arnsberg hält auch das neue Glücksspielrecht, das am staatlichen Sportwettenmonopol festhält, für rechtswidrig. Die Regelungen würden, so das Gericht in seinem Beschluss vom 05.03.2008 (1 L 12/08), gegen Art. 43 und 49 EG-Vertrag verstoßen. Der generelle Ausschluss von Sportwettenveranstaltern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom deutschen Sportwettenmarkt sei unverhältnismäßig. Der Beschluss, der offenbar im Gegensatz zum zwei Tage später ergangenen Beschluss des OVG Münster steht (vgl. StGB NRW-Mitteilung 194/2008), ist für die Mitglieder des StGB NRW in dessen Intranet unter Fachinfo & Service - Fachgebiete - Recht und Verfassung - Ordnungsrecht zum Download verfügbar.
Az.: I/2 101-23