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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 101/2017 vom 19.12.2016
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017
Das BMUB hat den kommunalen Spitzenverbänden die endgültigen Fassungen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 und der Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration übersandt. Beide Verwaltungsvereinbarungen wurden bereits von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks gegengezeichnet und an die Länder weitergeleitet. Der Bund stellt den Ländern im Bereich der Städtebauförderung im kommenden Jahr Finanzhilfen von insgesamt 740 Mio. Euro zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen hiervon etwas über 134 Mio. Euro.
Flankiert wird dies durch eine Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017“. Der Bund stellt den Ländern hierfür nach Maßgabe des Bundeshaushaltsplans 2017 Bundesmittel für Investitionen zur Verbesserung der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Die Bundesmittel für das Programmjahr 2017 betragen 200 Mio. Euro (Verpflichtungsrahmen). Davon entfallen etwa 23 % (ca. 46 Mio. Euro) auf Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltungsvereinbarung für das neue Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ wird Anfang des Jahres 2017 zur Abstimmung der Förderinhalte an die Länder und kommunalen Spitzenverbände übersandt. Die weiteren Einzelheiten bleiben daher abzuwarten.
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 und die Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017“ sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/ Städtebauförderung abrufbar.
Az.: 20.2.1