Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 54/2006 vom 27.11.2006
Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle verursachen neben den persönlichen Schäden und dem Leid auch Kosten für die gesamte Volkswirtschaft. Erneut sind die volkswirtschaftlichen Kosten von Straßenverkehrsunfällen in Deutschland gesunken. 2004 sind rd. 31 Mrd. Euro Kosten durch Personen- und Sachschäden bei Straßenverkehrsunfällen entstanden. Diese Kosten entstehen einerseits aus den Sachschäden, andererseits aus den Behandlungskosten und nicht mehr realisierter Wertschöpfung bei Personenschäden.
Als Kostensätze für Personen- bzw. Sachschäden werden von der Versicherungswirtschaft folgende Kostensätze verwendet:
Kostensätze für Personenschäden
Getötete 1.161.885 Euro
Schwerverletzte 87.260 Euro
Leichtverletzte 3.885 Euro
Kostensätze für Sachschäden
Unfall mit Getöteten 28.450 Euro
Unfall mit Schwerverletzten 13.808 Euro
Unfall mit Leichtverletzten 10.038 Euro
Schwerwiegender Unfall mit nur Sachschaden 13.473 Euro
Übriger Sachschadensunfall 5.813 Euro
Sonstiger Alkoholunfall 4.999 Euro
Die Unfallkosten sind im Vergleich zu 2004 erneut gesunken. Gegenüber rd. 34 Mrd. Euro im Jahr 2002 und 32,2 Mrd. Euro im Jahr 2003 liegen die Kosten nun bei 30,9 Mrd. Euro. Ursächlich hierfür ist erneut der deutliche Rückgang bei der Anzahl schwerverletzter und tödlich verletzter Unfallopfer. Erstmals seit Einführung der Unfallkostenrechnung ist der Anteil der Sachschäden (15,69 Mrd. Euro) größer als der Anteil der Personenschäden (15,24 Mrd. Euro).
Die Ursache für die Rückgänge bei den Unfallkosten ist in der verbesserten Fahrzeugtechnik, im anhaltenden guten Niveau des Rettungsdienstes, aber auch in dem relativ geringen Wirtschaftswachstum in Deutschland zu suchen.
Az.: III 151 - 40