Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 431/2017 vom 07.06.2017

Weißbuch "Grün in der Stadt" veröffentlicht

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hat das Weißbuch „Grün in der Stadt — für eine lebenswerte Zukunft“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Weißbuch enthält Handlungsempfehlungen und Maßnahmen, wie der Bund die Kommunen bei der Stärkung ihrer grünen Infrastruktur unterstützen kann. Der StGB NRW und der DStGB haben bei der Erarbeitung des Weißbuches mitgewirkt und inhaltlich Stellung genommen. Insofern wird auf den Schnellbrief Nr. 349 vom 13.12.2017 zum Entwurf des Weißbuches „Grün in der Stadt“ verwiesen.

Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, dass der Bund die Kommunen auch in Zukunft beim Thema „Stadtgrün“ aktiv unterstützt. Im Rahmen der Städtebauförderung stellt das BMUB erstmalig  seit diesem Jahr 50 Millionen Euro für das neue Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ bereit. Im Mittelpunkt des Programms steht die städtebauliche Förderung des urbanen Grüns und der grünen Infrastruktur in den Quartieren. Für NRW stehen 27,65 Mio. Euro aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW für 2017 zur Verfügung. Siehe dazu im einzelnen  Schnellbrief Nr. 140 vom 30.05.2017.

Mit dem „Weißbuch Stadtgrün“ hat der Bund sich ein Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre gegeben. Das Weißbuch definiert zentrale Handlungsfelder und Maßnahmen zur Sicherung und Qualifizierung von Grün- und Freiflächen in den Städten und Gemeinden. Dabei geht es um eine bessere rechtliche Verankerung der urbanen grünen Infrastruktur, um gezieltere Fördermaßnahmen, um die Entwicklung von Leitfäden, um die Durchführung von Modell- und Forschungsvorhaben sowie um eine verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren.

Vor diesem Hintergrund wird das BMUB zukünftig jährlich ein Dialogforum durchführen, um neue Entwicklungen zu diskutieren. Darüber hinaus wird alle zwei Jahre der Bundeswettbewerb „Grün in der Stadtentwicklung“ ausgelobt. Damit soll das Engagement von Kommune für grünere Städte ausgezeichnet werden.
Die Bundesregierung wird zukünftig über die Umsetzung des Weißbuchs im Stadtentwicklungsbericht berichten. Das „Weißbuch Stadtgrün“ kann im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: www.bmub.bund.de/N54197 .

Az.: 20.1.4.12-001/002 gr

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