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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 207/2009 vom 12.03.2009
Weiterentwicklung der SGB II-Organisationsform
Der StGB NRW-Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr hat in seiner Sitzung am 11.03.2009 mit Betroffenheit festgestellt, dass der Koalitionsausschuss zum Kompromisspaket von Bundesarbeitsministerium und Ländern zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende am 4./5.03.2009 keine Einigung erreichen konnte. Der Ausschuss setzt sich nachdrücklich dafür ein, noch in der laufenden Legislaturperiode eine gesetzgeberische Lösung zu erreichen, damit es Ende 2010 nicht zu einem Auslaufen der Arbeitsgemeinschaften mit dann getrennter Aufgabenwahrnehmung durch Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger sowie zur Beendigung des Optionsmodells kommt.
Der Ausschuss appelliert an Bund und Länder, eine zukünftig getrennte Aufgabenwahrnehmung bei der Grundsicherung für Arbeit nach Kräften zu vermeiden, weil sie mangels Leistungserbringung aus einer Hand zusätzliche Hürden für die Leistungsempfänger aufbaut, dem kommunalen Anliegen nach einer angemessenen Mitsteuerung der Eingliederungsprozesse nicht gerecht wird, unter Aspekten der Personalentwicklung sowie der Personalwirtschaft unbefriedigend ist und letztlich unnötige Doppelstrukturen fördert.
Der Ausschuss unterstützt das bereits eingeleitete Vorhaben der Geschäftsstelle, unter Beteiligung des Landesarbeitsministeriums, der BA-Regionaldirektion NRW sowie der kommunalen Spitzenverbände baldmöglichst eingehende Gespräche für den Fall zu führen, dass in der laufenden Legislaturperiode keine SGB II-Novellierung mehr zustande kommt. Ziel muss es dann sein, eine geordnete Umstellung der Organisationsstrukturen zu gewährleisten, den mit kommunalen Bediensteten abzudeckenden künftigen Personalbedarf der Arbeitsagenturen zu eruieren und Perspektiven für die bislang in Arbeitsagenturen bzw. für Optionskommunen tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu entwickeln.
Az.: III 810-2/2