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StGB NRW-Mitteilung 567/2005 vom 27.06.2005
Wettbewerb zur kommunalen Suchtprävention
Auf Anregung der Parlamentarischen Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, MdB, und mit Unterstützung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den Wettbewerb zur kommunalen Suchtprävention unter dem Thema "Alkoholprävention vor Ort" durch. Ziel dieses 3. Wettbewerbs ist es, die kommunalen Handlungsfelder und Aktivitäten zur Alkoholprävention noch intensiver kennen zu lernen und sie einer breiten
Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Dabei sollen die Städte, Kreise und Gemeinden ausgezeichnet werden, die mit ihren Aktivitäten ein besonders gutes Beispiel für andere Kommunen geben.
Mit dem Wettbewerb ist eine Prämierung verbunden. Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berufene Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge. Darüber hinaus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 € zur Verfügung. Zusätzlich loben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung einen Sonderpreis in Höhe von 10.000 € zum Thema "Maßnahmen zur Alkoholprävention für arbeitslose Jugendliche und Erwachsene" aus. Die Preisgelder müssen von den prämierten Kommunen in voller Höhe für zukünftige Maßnahmen der Alkoholprävention eingesetzt werden. Die Preisverleihung findet Ende Mai/Anfang 2006 in Berlin statt. Kommunen, die sich am Wettbewerb beteiligen, müssen folgende Leistungen erbringen:
- Ausfüllen eines "Bewerbungsbogens",
- Beschreibung der Wettbewerbsaktivitäten im Umfang von maximal 8 DIN-A4-Seiten.
Als besonders wirksam haben sich Strategien zur Reduktion des Alkoholkonsums erwiesen, die Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage nach Alkohol (Verhaltensprävention) mit Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Beschränkung des Angebots (Verhältnisprävention) verbinden. Deshalb sind Wettbewerbsbeiträge besonders gefragt, die beide Präventionsbereiche abdecken.
Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt worden. Das Difu hat für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet. Anschrift: Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Wettbewerbsbüro Alkoholprävention, Straße des 17. Juni 110, 10623 Berlin.
Die Teilnahme am Wettbewerb kann sowohl über das Internet als auch in konventioneller Form erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen (Teilnehmerbogen, Merkblatt, Flyer, Antwortbrief) stehen auf den folgenden Wegen zur Verfügung:
a) Online-Formular im Internet: Der Bewerbungsbogen kann im Internet über ein Online-Formular ausgefüllt werden. Zugang zum Formular erhalten Sie über die Adresse: www.kommunale-suchtpraevention.de/05-06/bewerbung
b) Ausfüllen des "Bewerbungsbogens": Der Bewerbungsbogen kann als Datei ausgefüllt werden. Die Datei erhalten Sie im Internet unter www.kommunale-suchtpraevention.de/05-06/bewerbung zum Download als Word- bzw. als RTF-Dokument. Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail oder auf dem Postweg an das Wettbewerbsbüro zu senden.
Interessenten für die Teilnahme am Wettbewerb werden gebeten, dem Difu-Wettbewerbsbüro ihre Teilnahmeabsicht bis spätestens 15. November 2005 anzukündigen. Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 15. Dezember 2005. Die Jury wird ihre Entscheidung etwa im Februar/März 2006 treffen. Eine Veranstaltung zur Preisverleihung wird voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2006 in Berlin stattfinden.
Az.: III 541