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StGB NRW-Mitteilung 729/2004 vom 03.09.2004
Zahlungsmoral der Krankenkassen bedroht Kliniken
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Zahlungsmoral der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern massiv kritisiert. Die DKG schätzt die Höhe der Außenstände auf 1,3 Mrd. Euro. Zahlreiche Krankenhäuser kommen dadurch in Liquiditätsengpässe oder geraten an den Rand der Insolvenz. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesgesundheitsministerium die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen unter Hinweis auf die Zahlungsfristen zur Begleichung von Krankenhausrechnungen innerhalb von 14 Tagen mit Nachdruck gebeten, auf eine fristgerechte Begleichung offen stehender Klinikrechnungen hinzuwirken.
Allein für 172 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ergaben sich nach einer Umfrage der DKG vom Dezember 2003 offene Zahlungsforderungen von 340 Mio. Euro zum 30. Juni 2003. Dies bedeutete Liquiditätsverluste von rund 2 Mio. Euro je Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen.
Az.: III 580