Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 47/2016 vom 20.01.2016

Zentraler Einheitlicher Ansprechpartner für NRW jetzt online

Seit Anfang 2016 gibt es im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie einen internetgestützten zentralen Einheitlichen Ansprechpartner in NRW. Dieser soll die Dienstleistungswirtschaft grenzüberschreitend fördern. Ziel ist es, bürokratische Hürden bei der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung sowie bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in NRW abzubauen.

Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt als Mittler die notwendigen Schritte, um an erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen und behördliche Bescheinigungen zu kommen. Er ermöglicht eine zentrale Abwicklung aus einer Hand mit einem verlässlichen Behördenservice, individueller Unterstützung sowie leicht zugänglichen und verständlichen Informationen. Zudem sind gemäß EU-Berufsanerkennungsrichtlinie die Verfahren der Berufsanerkennung nun auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln.

Bislang gab es 21 Ansprechpartner in Gestalt elektronischer Portale in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Diese wurden durch den zentralen Einheitlichen Ansprechpartner mit Sitz bei der Bezirksregierung Detmold ersetzt. Dazu bietet ein Internetportal für ausländische, aber auch deutsche Dienstleister und Fachkräfte die Möglichkeit zur elektronischen Abwicklung. Zusätzliche Gebühren fallen für den Service nicht an. Das zentrale Internetportal des Einheitlichen Ansprechpartners NRW ist unter www.nrw-ea.de erreichbar.

Az.: 17.0.5.11.2

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