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StGB NRW-Mitteilung 293/2017 vom 12.04.2017

Zumeist sehr langer Bezug von Hartz IV-Leistungen

Nach einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, sind viele Hartz-IV-Bezieher (SGB II-Grundsicherung für Arbeitssuchende) sehr lange auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Seit der Einführung 2015 hat etwa 1 Mio. Leistungsbezieher die Grundsicherung für Arbeitssuchende 10 Jahre lang ununterbrochen bekommen. Das sind rund 16 % der Leistungsbezieher.

Ein Drittel verbleibt darüber hinaus lange im Leistungsbezug und nur einem Viertel der Hartz-IV-Empfänger gelingt es, relativ schnell wieder in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu kommen. Die meisten der dauerhaften Leistungsbezieher haben entweder keinen oder nur einen Hauptschulabschluss. Die Zahlen des IAB belegen Forderungen des DStGB, zum einen die Investitionen in Bildung und Ausbildung zu stärken und zum anderen, sich Gedanken über einen „sozialen“ Arbeitsmarkt für diejenigen zu machen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt haben.

Derzeit erhalten rund 6 Mio. Menschen Hartz-IV-Leistungen. Bei Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 waren es 7,5 Mio. Leistungsbezieher. Danach ist deren Zahl bis 2012 kontinuierlich gesunken, in den letzten Jahren aber weitgehend unverändert geblieben. Diese Stagnation hat bereits mehrfach zu Forderungen der kommunalen Seite geführt, gezielte Eingliederungsmaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger zu entwickeln, aber auch einen „sozialen“ Arbeitsmarkt für diejenigen einzuführen, die aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse (z. B. Gesundheit, Verschuldung usw.) nicht ohne weiteres in der Lage sind, einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt zu bekommen.

Die vorliegende Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Kurzbericht) hat die typischen Verlaufsmuster beim Grundsicherungsbezug untersucht. Etwa 1 Mio. Menschen waren in den ersten 10 Jahren nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende ununterbrochen auf Leistungen angewiesen. Bei dieser Personengruppe dominieren fehlende Schulabschlüsse oder Hauptschulabschlüsse. Hier zeigt sich deutlich, dass gerade für diesen Personenkreis die Bildungsförderung verbessert werden muss, denn wer besser qualifiziert ist, kommt in der Regel schneller aus dem Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende heraus. Rund 25 % der Leistungsbezieher konnten vergleichsweise kurzfristig nach Leistungsbezug wieder eine ungeförderte Beschäftigung übernehmen.

Interessant ist nach diese Untersuchung auch, dass etwa jeder 10. Leistungsempfänger zwar relativ gut in den Arbeitsmarkt integriert ist, den eignen Lebensunterhalt aber nicht ohne sogenannte aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bestreiten kann. Die Gründe für die Aufstockung sind vielfach der Beschäftigungsumfang, aber auch die Entlohnung und die Größe der Bedarfsgemeinschaft. Hier stellt sich die Frage, ob dieser Personenkreis überhaupt richtig im SGB II angesiedelt ist. Führt etwa die Bedarfsgemeinschaft (Zahl der Kinder) zu einer Aufstockung, sollte dies vorrangig über den Kinderzuschlag aufgefangen werden.
Der IAB-Kurzbericht 4/2017 „Für einige Dauerzustand, für andere nur eine Episode — Typische Verlaufsmuster beim Grundsicherungsbezug“ kann im Internet unter www.iab.de abgerufen werden. (Quelle: DStGB Aktuell)

Az.: 37.0.5.1-003/002

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