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StGB NRW-Mitteilung 647/2002 vom 05.11.2002
Zuwanderungsgesetz
Der Hauptgeschäftsstelle des DStGB ist es gelungen, das Bundesverfassungsgericht zu einer Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Entscheidung über das verfassungsgemäße Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes zu bewegen. In der Antwort des Bundesverfassungsgerichtes auf die Anfrage des DStGB heißt es, das Bundesverfassungsgericht bearbeite "das Normenkontrollverfahren zum Zuwanderungsgesetz mit Priorität. Dabei ist eine Entscheidung bis zum Jahresende angestrebt." Damit hat das Gericht mit der bei Wahrung seiner Unabhängigkeit möglichen Deutlichkeit angekündigt, dass die Entscheidung noch im Jahr 2002 fallen wird.
Az.: I/2 111-01