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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 660/2017 vom 25.10.2017
Zwischenevaluierung des Städtebau-Förderprogramms Soziale Stadt
Im Jahr 1999 starteten Bund, Länder und Kommunen das Programm Soziale Stadt. Ziel des Programms ist es, die Situation in städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadt- und Ortsteilen zu verbessern, lebendige Nachbarschaften zu fördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Gleichzeitig soll es einer Polarisierung in den Städten entgegenwirken. Bislang förderte das Programm 780 Maßnahmen in 440 Städten und Gemeinden.
Ende 2014 beauftragte das BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) das BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) mit der zweiten Zwischenevaluierung des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt. Sie verfolgt das Ziel, 10 Jahre nach der ersten Zwischenevaluierung eine aktuelle Einschätzung zur Programmumsetzung sowie den Ergebnissen und Wirkungen vorzunehmen.
Der nun vorliegende Ergebnisbericht zeigt, dass das Programm die Ziele einer sozialen Stadtentwicklung sehr erfolgreich umsetzt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Evaluierung einige Hinweise, wie sich das Städtebauförderungsprogramm weiter entwickeln lässt. So wird angeregt, die ressortübergreifende Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu stärken und die ursprüngliche Idee einer Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt über dieses Programm hinaus weiter zu verfolgen. Auf diese Weise können benachteiligte Quartiere stabilisiert werden und ihre Bewohnerinnen sowie Bewohner neue Chancen erhalten.
Die Zwischenevaluierung des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt kann auf der Internetseite des BBSR unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2017/zwischenevaluierung-soziale-stadt.html?nn=424178 heruntergeladen werden.
Az.: 20.2.2-002/005 gr