2,1 Prozent der Umsatzsteuer ist zu wenig

Städte und Gemeinden fordern höheren Anteil als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 18.04.1997

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund begrüßt, daß der Finanzausschuß des Deutschen Bundesrates am 10.04.1997 das vom Bundestag am 28.02.1997 beschlossene Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer) abgelehnt hat. "Der Beschluß des Bundesrates spiegelt im wesentlichen die Position des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes wider und verdeutlicht insbesondere, daß das Angebot des Bundesfinanzministers nicht ausreicht, um den Gemeinden den ihnen von der Bundesregierung zugesicherten vollen und fairen Verlustausgleich sicherzustellen." Dies erklärte heute der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Reinhard Wilmbusse.

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hat bei seinen Mitgliedern nachgefragt, wie sich die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und die aus Ausgleich vorgesehene Umsatzsteuerbeteiligung von 2,1 % unter Berücksichtigung einer West-Ost-Aufteilung von 85 % : 15 % und eines 20-prozentigen Abzugs für den Härtefond auswirken würde. Die Umfrage zeigt, daß die vorgesehenen Regelungen über die gemeindliche Beteiligung an der Umsatzsteuer völlig unzureichend sind. Die Verluste belaufen sich auf Millionenhöhe:

  • Bergkamen -2,7 Mio DM
  • Detmold -1,6 Mio DM
  • Euskirchen -2,7 Mio DM
  • Hemer -1,0 Mio DM
  • Lippstadt -1,356 Mio DM
  • Menden -1,175 Mio DM
  • Paderborn -1,771 Mio DM
  • Ratingen -2,323 Mio DM
  • Rheine -1,144 Mio DM
  • Salzkotten -3,57 Mio DM
  • Stolberg -1,1 Mio DM

An drei Punkten des Gesetzes übt der Nordrhein-Westfälische Städte-und Gemeindebund Kritik:

Umsatzsteuerbeteiligung von 2,1 % reicht nicht aus

Ein Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 2,1 % ist nicht ausreichend, um zumindest die Gewerbesteuerverluste zu kompensieren, die die Städte und Gemeinden insgesamt durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer erleiden. Hierfür ist ein gemeindlicher Umsatzsteueranteil von mindestens 2,3 % erforderlich.

Keine Absicherung der Gewerbeertragsteuer im Grundgesetz

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des Art. 106 Abs. 6 GG (Ersatz des Wortes "Realsteuern" durch die Worte "Grundsteuer und Gewerbesteuer") ist keine wirksame Absicherung der Gewerbeertragsteuer im Grundgesetz. Diese müßte durch eine Ergänzung von Art. 28 Abs. 2 festgeschrieben werden.

Darüber hinaus ist die verfassungsrechtliche Absicherung von Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gleichzeitig mit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zu beschließen und umzusetzen.

Härtefallregelung nicht akzeptabel

Die vom Bundestag beschlossene Einrichtung eines Härtefonds durch Vorwegentnahme von Härtefondsmittel für die Länder in Höhe von 20 % der gemeindlichen Umsatzsteuerbeteiligung ist strikt abzulehnen. Zum einen weckt die Einrichtung eines derartigen Fonds Begehrlichkeiten der Länder und zum anderen ist die Frage nach den Verteilungskriterien nicht lösbar.
Diese Auffassung wird im wesentlichen vom Finanzausschuß des Bundesrates, der sich am 10.04.1997 mit dem Thema beschäftigt hat, unterstützt.
 
Anhang: Tabelle über Netto-Gewinne und -Verluste bei ausgewählten Städten

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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