Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
2,1 Prozent der Umsatzsteuer ist zu wenig
Städte und Gemeinden fordern höheren Anteil für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer
StGB NRW-Pressemitteilung
Bad Sassendorf,
29.04.1997
Sollte die Gewerbekapitalsteuer, wie Ende Februar vom Bundestag beschlossen, wegfallen, reichen 2,1 Prozent der Umsatzsteuer als Ausgleich für die Kommunen keinesfalls aus. Zu dieser Einschätzung ist das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes auf seiner heutigen Sitzung gelangt. Stattdessen fordert das Gremium einen Anteil von 2,3 Prozent - so wie auch der Bundesrat am 25. April entschieden hat.
Außerdem erwartet das NWStGB-Präsidium, daß die Gewerbeertragssteuer im Grundgesetz (Artikel 106, Absatz 6) auf Dauer abgesichert wird. Bisher ist dort nur von "Realsteuern", die Städten und Gemeinden verfassungsmäßig zustehen, die Rede. Dies soll durch die Begriffe "Grundsteuer und Gewerbesteuer" präzisiert werden.
Die Einrichtung eines Fonds für Härtefälle - Kommunen, die durch Wegfall der Gewerbekapitalsteuer erhebliche Einbußen hätten - lehnt das Beschlußorgan des NWStGB ab. Für die Verteilung der Gelder ließen sich keine schlüssigen Kriterien aufstellen. Außerdem wecke ein solcher Fonds Begehrlichkeiten der Länder, die das Geld verwalten.
Geschätzter Verlust durch Wegfall der Gewerbekapitalsteuer bei ausgewählten Gemeinden:
- Bergkamen -2,7 Mio DM
- Detmold -1,6 Mio DM
- Euskirchen -2,7 Mio DM
- Hemer -1,0 Mio DM
- Lippstadt -1,356 Mio DM
- Menden -1,175 Mio DM
- Paderborn -1,771 Mio DM
- Ratingen -2,323 Mio DM
- Rheine -1,144 Mio DM
- Salzkotten -3,57 Mio DM
- Stolberg -1,1 Mio DM
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail