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StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
09.08.2016
"Es ist erfreulich, dass die Abfall- und Abwassergebühren kaum gestiegen sind," stellte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, anlässlich der Veröffentlichung des 25. Gebühren-Vergleichs des Bundes der Steuerzahler NRW am 09.08.2016 in Düsseldorf fest. Zu dem Vergleich gab Schneider zu bedenken, dass ein tragfähiger Gebührenvergleich nur bei Gemeinden mit gleichen Rahmenbedingungen möglich sei, diese gebe es aber in Nordrhein-Westfalen nicht.
"Entscheidend für die Höhe der Gebühren ist in erster Linie die jeweilige Ausgangslage in den Städten und Gemeinden", so Schneider. Bei den Abfallgebühren ergeben sich bereits aus dem unterschiedlichen Leistungsspektrum in den einzelnen Kommunen voneinander abweichende Gebührengrundlagen. So werden die Restmüllgefäße in den Städten und Gemeinden wöchentlich, vierzehntäglich und vierwöchentlich abgefahren. Auch sei es ein Unterschied, ob Sperrmüll jederzeit zur Abholung bei der Gemeinde angemeldet werden könne oder nur einmal im halben Jahr abgefahren wird. Des Weiteren wies Schneider darauf hin, dass auch die seit dem 01.01.2015 bundesgesetzlich vorgegebene, getrennte Bioabfallerfassung (z. B. über die Biotonne) zusätzliche Kosten verursache. Schließlich sei die Abfallgebühr dort niedriger, wo Müllverbrennungsanlagen bereits über die Abfallgebühr refinanziert worden seien. Bei einem durchschnittlichen Tagespreis von 0,73 € für den vierköpfigen Musterhaushalt (bei vierzehn täglicher Leerung des Restmüllgefäßes) und 1,07 pro Tag € (bei einer wöchentlichen Leerung des Restmüllgefäßes) sei die kommunale Abfallentsorgung für Restmüll, Sperrmüll, Bioabfall, Altpapier, Elektro-Altgeräte, schadstoffbelasteten Abfälle usw. im Vergleich zum Preis eines Körner-Brötchens (ca. 0,60 €) nach wie vor günstig.
Schneider: "Gleiches gilt für die Abwassergebühren. Auch hier hinken Gebühren-Vergleiche. " Bereits die geographische Ausgangslage in den Städten und Gemeinden sei stets unterschiedlich. Zahlreiche, weit auseinander liegende Ortsteile oder Berg- und Talregionen verursachten bei dem Bau und Betrieb eines öffentlichen Kanalnetzes andere Kosten als bei einer Gemeinde mit einem kompakten Gemeindegebiet. Die Höhe der Abwassergebühren hänge maßgeblich etwa davon ab, welche Länge das öffentliche Kanalnetz habe und wie viel Abwasser-Pumpen in diesem Netz betrieben werden müssen. Weiterhin sei auch hier entscheidend, ob eine Kläranlage bereits über Abwassergebühren refinanziert sei oder ob diese ertüchtigt werden müsse. "Dieses zeigt", so Schneider, "dass jeder Gebührenvergleich bei ungleicher Ausgangslage keine vergleichbaren Ergebnisse liefert."
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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