Ausreichende Mittel für Brandschutz

Städte und Gemeinden in NRW wehren sich gegen Zweckentfremdung der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer

StGB NRW-Pressemitteilung
Drensteinfurt, 27.06.2001

Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die Absicht des NRW-Innenministeriums, die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer anders zu verteilen. Statt in Form von Projekt-Zuschüssen soll das Geld den Kommunen künftig als Pauschale ausgezahlt werden. "Dies sichert eine gleichmäßige Verteilung der begrenzten Mittel und ist ein richtiger Schritt hin zur Verwaltungsvereinfachung", erklärte StGB NRW-Präsident Albert Leifert heute in Drensteinfurt. Aufgaben- und Finanzverantwortung würden damit sinnvoll zusammengeführt.
 

  • Die Praxis der Vorweg-Abzüge aus der Feuerschutz-Steuer zugunsten des Landes muss eingestellt werden.
  • Es muss erlaubt sein, die pauschale Investitionsförderung anzusparen, um die hohen Kosten für Feuerwehrfahrzeuge oder den Bau von Feuerwehr-Gerätehäusern decken zu können.
  • Der vorgesehene Verteilerschlüssel von 57 Prozent des Geldes nach Einwohnerzahl und 43 Prozent nach Fläche ist vorab durch Modellrechnungen - oder nach einer Reform in seinen Auswirkungen - zu überprüfen.
  • Anhand von Modellberechnungen sind die Auswirkungen auf Kommunen mit Haushaltsicherungskonzept abzuschätzen. Diese bekommen derzeit bei der Projektförderung bis zu 70 Prozent der Aufwendungen erstattet, während finanziell besser gestellte Kommunen sich mit einem Fördersatz von 40 Prozent begnügen müssen.


Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ist die Finanzierung des Brandschutzes in Nordrhein-Westfalen generell in Gefahr. Das Feuerschutzsteuer-Aufkommen wird mittel- und langfristig von derzeit rund 118 Mio. DM jährlich auf 100 Mio. DM zurückgehen. Von diesem Sockel von 100 Mio. DM werden zudem 30 Mio. DM für das Institut der Feuerwehr und die Finanzierung von Hilfsorganisationen abgezogen.
 
Zur Verteilung bliebe somit im Jahre 2003 eine Summe von 70 Mio. DM. Diese könnte weiter schrumpfen durch zusätzliche Personalkosten am Institut der Feuerwehr. Um den Bedarf an Ausbildung zu decken, sind dort je nach Gutachten bis zu elf zusätzliche Lehrkräfte nötig. Gleichzeitig erhöhen sich Sach- und Personalkosten zur Absicherung eines effizienten Brandschutzes.
 
Damit öffnet sich die Schere zwischen Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer und Ausgaben für den Brandschutz vor Ort immer weiter. "Das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger wie auch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen, die in der Berufsfeuerwehr und insbesondere in den freiwilligen Feuerwehren Dienst tun, erfordern eine verlässliche Finanzierung des Brandschutzes", mahnte Leifert.
 
Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert die Landesregierung auf, die Feuerschutzsteuer ausschließlich für den Brandschutz zu verwenden. Angesichts der hohen Anforderungen an effektiven Brandschutz und den damit verbundenen Kosten hält es der kommunale Spitzenverband für unvertretbar, dass das Land von der Feuerschutzsteuer 30 Mio. DM für das Institut der Feuerwehr wie auch für Hilfsorganisationen zur Bewältigung von Großschaden-Ereignissen abzweigt.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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