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Beamtenbesoldung muss weiterhin gerecht sein
Städte- und Gemeindebund NRW fordert rasche Nachbesserung der Besoldungserhöhung durch den Gesetzgeber
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
01.07.2014
Städte und Gemeinden in NRW begrüßen die Entscheidung zur Beamtenbesoldung, die der Verfassungsgerichtshof NRW heute verkündet hat. Danach war die vom NRW-Landtag beschlossene Staffelung der Besoldungserhöhung - einschließlich einer Nullrunde für höhere Besoldungsgruppen - verfassungswidrig. "Es ist gut, dass in dieser Frage endlich Klarheit herrscht", machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich. Mit der Entscheidung werde außerdem eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Denn bisher war vorgesehen, dass die Besoldungserhöhung nach der Einstufung der Beamten und Beamtinnen abgestuft wird - 5,6 Prozent bis A 10, zwei Prozent bei A 11 und A 12 sowie keine Erhöhung bei A 13 und höher.
Nun sei der Gesetzgeber - Landesregierung und Landtag - gefordert, rasch ein Gesetz vorzulegen und unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben über die Anpassung der Bezüge zu entscheiden. Unbestritten sei die Notwendigkeit für das Land zu sparen und die Personalkosten zu begrenzen. Dies gelte auch für die Kommunen, so Schneider. Land und Kommunen seien auf die Motivation und auch eine erheblich überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft der Beamtinnen und Beamten angewiesen. Diese Leistungsbereitschaft sei generell vorhanden. Allerdings erwarteten die Beamtinnen und Beamten die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Besoldung und Versorgung, die für alle Beamtinnen und Beamten gelten.
Die Besoldungsanpassung müsse auch im Blick behalten, dass die Arbeitsplätze in der Verwaltung in Bezug auf die Gehaltsentwicklung in der freien Wirtschaft attraktiv bleiben. "In manchen Sparten wie etwa dem technischen Bereich oder im IT-Bereich ist es heute schon schwierig, Fachkräfte für die Verwaltung zu gewinnen", legte Schneider dar. Da die Regelungen der Beamtenbesoldung auch für die Kommunen gelten, sei auch mit Blick auf die Stadt- und Gemeindeverwaltungen Eile geboten. "Unsere Kommunen, die heftig um die Haushaltskonsolidierung ringen, brauchen umgehend Planungssicherheit", so Schneider abschließend.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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