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Bundesliegenschaften günstiger an Kommunen
Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Bundestagbeschluss über Grundstücksverkauf zugunsten von Wohnungsbau
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
26.10.2018
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt, dass der Bund Grundstücke günstiger an die Kommunen verkaufen will. Eine entsprechende Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hatte der Deutsche Bundestag kürzlich beschlossen. Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten damit zum einen erweiterten Erstzugriff auf nicht mehr benötigte Liegenschaften des Bundes. Des Weiteren können sie diese zu günstigeren Konditionen erwerben, wenn die Grundstücke für öffentlich geförderten Wohnungsbau genutzt werden.
"Mit der Änderung erfüllt der Bund eine Zusage aus dem Wohngipfel am 21.09.2018 und kommt den Kommunen entgegen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Den kommunalen Erstzugriff auf Bundesliegenschaften zum Zweck des Wohnungsbaus zu erleichtern, hatte der StGB NRW bereits in seinem Positionspapier vom 10.09.2018 gefordert.
"Der vielerorts teils massive Anstieg der Grundstückspreise hat seine Ursache nicht zuletzt in einer Bodenspekulation, die von staatlicher Seite nicht zusätzlich angeheizt werden darf", machte Schneider deutlich. Diese Gefahr bestand in der Vergangenheit, indem Liegenschaften des Bundes nur zum Höchstpreis veräußert wurden. Eine solche Praxis widerspräche den aktuellen Bemühungen von Bund, Land und Kommunen, genügend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Daher sei es konsequent, Städte und Gemeinden beim Grundstücksverkauf durch günstige Angebote zu bevorzugen.
Nun gelte es - so Schneider -, durch Festlegung einheitlicher Verfahrensmodalitäten den Verkauf nicht mehr benötigter Bundesliegenschaften zu beschleunigen. "Die kommunalen Spitzenverbände stehen hierzu für Gespräche mit der BImA zur Verfügung", betonte Schneider.
Allerdings profitieren von dem erleichterten Zugriff auf Bundesliegenschaften nur diejenigen Städte und Gemeinden, auf deren Gebiet solche Immobilien tatsächlich vorhanden sind. "Deshalb fordern wir, den verbilligten Erstzugriff seitens der Kommunen auf Grundstücke des Landes auszuweiten", merkte Schneider an. Denn auch das Land NRW besitze zahlreiche nicht mehr benötigte Immobilien. Diese sollten den Kommunen für die Wohnbaulandentwicklung ebenfalls verbilligt zum Kauf angeboten werden. Das Land wie auch der Bund sollten zudem Kommunen die Möglichkeit einräumen, bei Ausübung des Vorkaufsrechts zunächst nur den planungsunabhängigen Grundstückswert zu zahlen und Wertsteigerungen, die aus der Planung hervorgehen, später auszugleichen.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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