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Flüchtlingsfinanzierung weiterhin unzureichend
Städte- und Gemeindebund NRW fordert Hilfen für Kommunen, die noch nicht die zugesagten 10.000 Euro pro Flüchtling erhalten
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
11.05.2016
Städte und Gemeinden brauchen nach wie vor eine Erstattung der tatsächlichen Kosten, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden sind. Dazu muss das Land rasch einen weiteren Nachtragshaushalt aufstellen. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf angesichts der anstehenden Verabschiedung des novellierten Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) durch den NRW-Landtag aufmerksam gemacht: "Sonst droht vielen Kommunen trotz massiver Sparanstrengungen das Abrutschen in ein Haushaltsdefizit".
Für die Kostenerstattung müsse die Anzahl der Flüchtlinge zugrunde gelegt werden, wie sie für den 01.01.2016 bereits schlüssig dokumentiert ist. Das novellierte FlüAG geht noch von einem Prognosewert aus, der rund 20.000 Flüchtlinge zu niedrig angesetzt war. "Städte und Gemeinden können wegen der angespannten Haushaltssituation die fehlenden Mittel nicht länger kreditieren", betonte Schneider. Mittlerweile sei unstreitig, dass das Volumen der FlüAG-Erstattung um rund 200 Mio. Euro aufgestockt werden müsse, um das Ergebnis der so genannten ersten Revision zum Stichtag 01.01.2016 umzusetzen. "Es ist den Kommunen nicht zuzumuten, mit der Erstattung bis zum 01.12.2016 zu warten", so Schneider.
Darüber hinaus sei das Land aufgefordert, zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um solchen Kommunen, die nicht auf einen Erstattungsbetrag von 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr kommen, ergänzende finanzielle Hilfe zu gewähren. Dies sei vor allem bei Städten und Gemeinden der Fall, die selbst keine anrechenbare Landesaufnahmeeinrichtung auf der Gemarkung haben und ihre Zuweisungsquote - im Gegensatz zu anderen Kommunen - nahezu vollständig erfüllt oder sogar übererfüllt haben. Andernfalls liefen die Haushalte vieler Kommunen, die derzeit allesamt von 10.000 Euro Erstattung pro Flüchtling ausgehen, im laufenden Jahr ins Minus, warnte Schneider.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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