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Griff in die kommunalen Kassen
Zwei Städte klagen vor dem Verfassungsgerichtshof NRW gegen Kostenbeteiligung an Krankenhaus-Investitionen
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
10.01.2003
Gegen die im vergangenen Jahr vom Land eingeführte Kostenbeteiligung an den Krankenhaus-Investitionen haben die Städte Halle/Westfalen und Monschau Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster eingelegt. Sie machen dabei einer Verletzung Ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung geltend. Dies teilte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf mit.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2002 hatte das Land die Kommunen verpflichtet, 20 Prozent der Investitionskosten für Krankenhäuser zu übernehmen. Dies entspricht jährlich einem Gesamtbetrag von mehr als 80 Mio. Euro, zu dem alle Städte und Gemeinden nach der Zahl Ihrer Einwohner herangezogen werden. "Das Land versucht hier in unzulässiger Art und Weise, seine eigenen Haushaltsprobleme durch einen Griff in die kommunalen Kassen zu lösen", rügte Schneider. Ohne dass sich an der Aufgabe "Krankenhausversorgung" etwas geändert hätte, seien mit einem Federstrich Kosten in die ohnehin überforderten kommunalen Haushalte verlagert worden.
Die von dem Bielefelder Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Johannes Hellermann vertretenen Städte Halle und Monschau stehen mit Ihrem Unmut gegen die neue Belastung nicht allein. Mehr als 200 Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW haben angekündigt, die Kosten der Verfassungsbeschwerde solidarisch mitzutragen. Sie werden jeweils gegen den eigenen Heranziehungsbescheid Widerspruch bei der zuständigen Bezirksregierung - unter Hinweis auf das in Münster anhängige Verfahren - einlegen.
"Gerade in Zeiten, in denen alle staatlichen Ebenen mit Haushaltsproblemen zu kämpfen haben, ist es wichtig, dass die gesetzlichen Spielregeln für den Umgang miteinander eingehalten werden", betonte Schneider. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW werde zeigen, ob die NRW-Landesverfassung taugliche Schutzmechanismen gegen die willkürliche Verschiebung von finanziellen Lasten enthält.Der Städte- und Gemeindebund vertritt 359 der 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Nach Recherchen des Verbandes wird nur noch ein kleiner Teil der Kommunen im laufenden Jahr einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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