Kita-Übergangsfinanzierung schafft Planungssicherheit

Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW zum Vorschlag des Landes für 2019/20

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 13.07.2018

Foto: Stadt Detmold

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen begrüßen den Vorschlag des Landes für eine Übergangsfinanzierung für das Kindergartenjahr 2019/2020. "Die Träger der Einrichtungen bekommen damit die dringend benötigte Planungssicherheit, aber auch für die Eltern ist dies ein wichtiges Signal", erklärten heute die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm (Städtetag NRW), Landrat Thomas Hendele, Kreis Mettmann (Landkreistag NRW), und Bürgermeister Roland Schäfer aus Bergkamen (Städte- und Gemeindebund NRW).

"Eine neue Übergangsfinanzierung ist unbedingt erforderlich, um die Kindergartenlandschaft zu stabilisieren. Denn die bisherige Übergangsfinanzierung läuft am 31. Juli 2019 aus und die Träger brauchen rechtzeitig eine Perspektive, wie es weitergeht. Komplett neu ausgerichtet werden kann die Finanzierung der Kindertagesbetreuung jedoch erst zum Kindergartenjahr 2020/2021", so die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände.

Laut Prognose des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) werden für das Kindergartenjahr 2019/2020 insgesamt circa 427 Millionen Euro als Finanzierungsvolumen benötigt. 105 Millionen Euro sollen dabei aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Das Land stellt 250 Millionen Euro für die einjährige Übergangsfinanzierung sowie weitere 29 Millionen Euro für die zeitlich befristete Fortschreibung der erhöhten Dynamisierung der so genannten Kindpauschalen zur Verfügung. Die Kommunen tragen ebenfalls die Fortschreibung der erhöhten Dynamisierung der Kindpauschalen mit rund 40 Millionen Euro sowie einmalig weitere 40 Millionen Euro für die Übergangsfinanzierung.

Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin, dass die Kommunen bereits jetzt einen erheblichen freiwilligen Beitrag leisten, um den Betrieb von Kindertagesstätten zu sichern. Dazu zählten vor allem freiwillige Zuschüsse an Kindergartenträger von deutlich mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr. Darin noch nicht eingerechnet seien die ebenfalls erheblichen über den gesetzlichen Umfang hinaus erbrachten kommunalen Leistungen im Bereich der Kindertagespflege. Insgesamt erbringen zwischenzeitlich viele Kommunen sogar den größeren Finanzierungsanteil zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern bis zum 6. Lebensjahr als das Land.

Vor diesem Hintergrund seien vornehmlich Land und Bund in der Pflicht, die Übergangsfinanzierung zu sichern. Um den Trägern, ihren Beschäftigten sowie den Eltern so zeitnah wie möglich Planungssicherheit zu geben und die Zeit bis zum neuen Kinderbildungsgesetz zu überbrücken, hätten die Kommunen ihre Bereitschaft erklärt, zusätzlich für ein weiteres Jahr kommunale Mittel bereitzustellen.

Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände betonten, dass das Kinderbildungsgesetz jetzt rasch novelliert werden muss: "Wir erwarten vom Land, dass es nun möglichst schnell seine inhaltlichen Vorstellungen für ein neues Gesetz präsentiert. Nur dann kann eine Anschlussregelung zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020 noch rechtzeitig genug verabschiedet werden. Denn die Jugendämter und Kindergärten brauchen etwa ein Jahr Vorlaufzeit, um sich auf eine neue Finanzierungssystematik einstellen zu können."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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