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Kommunale Beteiligung an Solidarlasten fair aushandeln
Städte- und Gemeindebund NRW für Gespräche mit dem Land über die tatsächliche Höhe der Kosten der deutschen Einheit
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
13.10.2008
In welcher Höhe durch die deutsche Einheit Kosten entstanden sind und wie diese vom Land NRW und seinen Kommunen abzudecken sind, sollte zwischen beiden einvernehmlich ausgehandelt werden. Dies hat der Finanzausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW heute in Düsseldorf gefordert. „Zwischen Land und Kommunen sollte nach Möglichkeit im Konsens eine Regelung gefunden werden, wie die Einheitslasten bis zum Auslaufen des Solidarpaktes im Jahre 2019 berechnet werden“, fasste der Ausschussvorsitzende André Kuper, Bürgermeister der Stadt Rietberg, die Diskussion zusammen.
In einem Urteil von Ende 2007 hatte der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster das Land verpflichtet, den Städten und Gemeinden Überzahlungen bei den Einheitslasten zurückzuerstatten. In der Begründung seines Urteils war das Gericht von einer Überzahlung von rund 450 Mio. Euro ausgegangen. Der vom Land beauftragte Leipziger Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Thomas Lenk hatte hingegen ein Gutachten vorgelegt, in dem er zu dem Schluss kommt, dass es keine oder allenfalls eine geringe Überzahlung gibt. In der Konsequenz sollten sich die NRW-Kommunen nicht nur an den tatsächlichen Zahlungen des Landes NRW in den Länderfinanzausgleich beteiligen. Vielmehr sollten sie auch anteilig Ansprüche mitfinanzieren, die das Land NRW - hätte es die Deutsche Einheit nicht gegeben - rein fiktiv gegen andere Bundesländer gehabt hätte.
„Wir halten diese Berechnungsmethodik nicht für überzeugend. Sie kann deshalb auch nicht Grundlage einer Verständigung zwischen Land und Kommunen sein“, machte Kuper deutlich. Die kommunalen Spitzenverbände haben deshalb ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, welches einen Weg zu einer sachgerechten Ermittlung der Einheitslasten aufzeigen soll.
Die Spitzenverbände haben NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf und NRW-Finanzminister Dr. Helmut Linssen vorgeschlagen, nach Fertigstellung dieses Gutachtens die Gespräche über eine einvernehmliche Lösung fortzusetzen. „Voraussetzung ist aber, dass das Land darauf verzichtet, ein Abrechnungsgesetz für das Jahr 2006 auf der Basis des Lenk-Gutachtens zu verabschieden“, erklärte Kuper. In diesem Fall wären die Kommunen entschlossen, erneut vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster zu klagen.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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