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Kommunen brauchen mehr Entscheidungsspielraum
Zustimmung trotz Mängeln am Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
29.01.1998
Als "ersten Schritt zum Abbau überflüssiger landesrechtlicher Vorgaben" begrüßt das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes das Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW. Mit dem Gesetz werde erstmals der Versuch unternommen, durch Zurückführung gesetzlicher Vorgaben die Gemeinden von dem Korsett der Regelungsdichte zu befreien. "Damit besteht die Chance, daß sich die finanzielle Belastung der Gemeinden verringert und der Spielraum an eigenverantwortlicher Selbstverwaltung wieder wächst", erklärte Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NWStGB, heute in Düsseldorf.
Freilich hat die Landesregierung die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgebrachten Anregungen des NWStGB und der übrigen kommunalen Spitzenverbände nicht aufgegriffen. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hatte sich beispielsweise für eine generelle Öffnung des in Artikel 1 geregelten Kommunalisierungsmodells für alle Städte und Gemeinden ausgesprochen. Dennoch sind nach Ansicht von Heinrichs die nunmehr gegebenen Möglichkeiten zu nutzen.
Die Bemühungen des NWStGB, kommunalen Entscheidungsspielraum durch Wegfall landesrechtlicher Vorgaben zu erhöhen, könnten langfristig nur Erfolg haben, wenn die vorhandenen Optionen - so gering sie auch seien - so weit wie möglich genutzt werden. "Dem Landtag und den Ministerien muß deutlich gemacht werden, daß Phantasie und Ideenreichtum vor Ort besser geeignet sind, die Lebensqualität in unserem Lande zu erhalten, als landesrechtliche Vorgaben und Standards", betonte Heinrichs.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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