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Kommunen fordern Korrekturen am Sparkassengesetz
Gemeinsame Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
11.09.2008
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen verwahren sich gegen die Vorstöße der EU-Kommission, der WestLB AG die Trägerschaft an Sparkassen zu ermöglichen (so genannte Vertikalisierung). „Die EU-Kommissarin Neelie Kroes will die beihilferechtliche Prüfung des Rettungsschirms für die WestLB anscheinend dazu nutzen, um in rechtlich unzulässiger Weise Strukturpolitik zulasten der Kommunen und ihrer Sparkassen zu betreiben – und das, obwohl Letztere gar nicht Gegenstand der Prüfung sind und sich auch nichts zuschulden haben kommen lassen“, erklärten heute der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Norbert Bude aus Mönchengladbach, der Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Landrat Thomas Kubendorff aus dem Kreis Steinfurt, sowie der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Bürgermeister Roland Schäfer aus Bergkamen, anlässlich der Anhörung im Landtag zum neuen Sparkassengesetz.
Die Spitzenverbände warnen vor einer Gefährdung des kommunalen Sparkassenwesens durch die Novelle des Sparkassengesetzes. Obwohl Finanzminister Helmut Linssen mehrfach zugesagt habe, das Sparkassengesetz nur gemeinsam und im Konsens mit den Kommunen und ihren Sparkassen novellieren zu wollen, setze er sich in Teilbereichen über wichtige Einwände hinweg. Die gemeinsame Kritik der drei Verbände richtet sich insbesondere gegen die Einführung von Trägerkapital, die gesetzlichen Regelungen zum Sparkassenverbund, die so genannte Notfallträgerschaft an einer Sparkasse zugunsten der Sparkassenzentralbank und die Zwangsfusion der Sparkassen- und Giroverbände. Trägerkapital bedeute keinen Mehrwert, so Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund. Im Gegenteil könne es einen ersten Schritt hin zur Privatisierung der kommunalen Sparkassen bedeuten.
Die kommunalen Spitzenverbände bewerten zudem die Regelungen zur WestLB und deren Zusammenarbeit mit den Sparkassen sehr kritisch. Obwohl das zukünftige Geschäftsmodell der WestLB noch nicht feststehe, sollten die kommunalen Sparkassen jetzt dauerhaft an die WestLB gebunden werden. Das sei ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und berge die Gefahr, dass Privatinvestoren über die WestLB Zugriff auf die kommunalen Sparkassen erhalten. Damit würde der Privatisierung kommunaler Sparkassen der Weg gebahnt.
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen sowie der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen begrüßen allerdings, dass der Gesetzentwurf an der kommunalen Trägerschaft der Sparkassen festhält, die Aufnahme von Sparkassen in den kommunalen Bilanzen ausschließt sowie die gemeinsamen Vorschläge zum Sparkassengeschäftsrecht, zur Verwaltungsratsmitgliedschaft von Hauptverwaltungsbeamten und in Teilen zu den Ausschüttungen aufgreift. „Um das kommunale Sparkassenwesen nicht unnötig zu gefährden, sollte das Gesetzesvorhaben auf die sinnvollen und unproblematischen Teile beschränkt werden“, erklärten die Vorsitzenden bzw. Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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