Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
20.04.2020
Zur Öffnung von Geschäften mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche regt Roland Schäfer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und Bürgermeister von Bergkamen, pragmatische Lockerungen an, die Infektionsschutz und Existenznot des Handels gleichermaßen gerecht werden.
"Die Entscheidung, den Einzelhandel wieder vorsichtig zu öffnen, macht Sinn. So lange wir behutsam und schrittweise vorgehen und die Infektionszahlen weiterhin kontrollieren, ist damit allen geholfen. In den Städten und Gemeinden bekommen wir hautnah mit, wie die Händler um ihre Existenz bangen. Sie sind sehr erleichtert, dass es nach den langen Wochen des Lockdowns wieder eine Perspektive für das wirtschaftliche Überleben gibt.
Der Beschluss von Bundesregierung und Ministerpräsidenten, Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche weiterhin geschlossen zu halten, stellt allerdings viele mittelständisch geführte Familienunternehmen umso mehr vor erhebliche Probleme. Insbesondere im ländlich geprägten Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe gibt es zahlreiche Städte mit inhabergeführten Geschäften, die geringfügig über der Begrenzungsgröße von 800 Quadratmetern liegen. Eine langfristige Schließung hätte für diese Betriebe wie auch für die Innenstädte erhebliche negative Folgen.
Schon seit Jahren setzen wir uns mit aller Kraft gegen die zunehmende Verödung der Innenstädte ein. Durch die Corona-Pandemie hat die Konkurrenz aus dem Online-Handel noch weitere Wettbewerbsvorteile. Umso mehr sollte aus Sicht der Städte und Gemeinden in der Krise der lokale Handel unterstützt werden. Eine sinnvolle Maßnahme wäre es insbesondere, den Händlern zu ermöglichen, die Fläche für den Kundenverkehr durch provisorische Maßnahmen auf 800 Quadratmeter zu begrenzen. Bislang legt das Land den Beschluss so aus, dass die absolute Fläche des Verkaufsraums darüber entscheidet, ob geöffnet werden darf oder nicht.
Das Argument, durch eine Öffnung größerer Geschäfte würden zu viele Kunden in die Städte gelockt, geht bei einem entsprechend verringerten und damit weniger attraktiven Verkaufsangebot ins Leere. Zudem können wir davon ausgehen, dass die allermeisten Menschen verstanden haben, wie sehr es während einer Pandemie auf verantwortungsvolles Handeln jedes Einzelnen ankommt. Dass Bürgerinnen und Bürger zum entspannten Schlendern und Shoppen in die Innenstädte kommen, halte ich unter diesen Umständen für sehr unwahrscheinlich.
Entscheidend für die Regelungen im Einzelhandel sollte letztlich immer sein, inwieweit die Kunden beim Einkaufen Abstand halten können. Ausschlaggebend wäre damit das Verhältnis von Kundenzahl und Verkaufsfläche. In Möbelhäusern und Autohäusern wird dies in NRW auch schon so gehandhabt. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat daher das Land gebeten, beim nächsten Treffen mit der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten am 30. April zu prüfen, ob eine Vorgabe zur zulässigen Kundenzahl pro Quadratmeter Verkaufsfläche nicht einer starren Flächenbegrenzung vorzuziehen ist."
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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