Mehr Unterstützung vom Land bei Flüchtlingsversorgung

Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW zur Novelle Flüchtlingsaufnahmegesetz

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 17.10.2013

Die Kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen fordern angesichts steigender Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen eine stärkere Unterstützung der Kommunen. Die von der Landesregierung geplanten Änderungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verringern die  hohen finanziellen Belastungen der Städte, Kreise und Gemeinden kaum. Immer mehr Flüchtlinge müssen von den Kommunen untergebracht und versorgt werden, das stellt die Städte, Kreise und Gemeinden vor große Herausforderungen, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider anlässlich der heutigen Befassung des Landtages mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz.

"Mit der steigenden Anzahl der Flüchtlinge und Asylbewerber haben die Leistungen der Städte für diese Menschen sehr stark zugenommen.  Es ist gut, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung höhere Leistungen und gerechtere Verteilungsmechanismen vorsieht. Die Änderungen im Gesetz tragen der aktuellen Entwicklung aber leider nicht ausreichend Rechnung, um den Kommunen wirksam zu helfen."

So werden die erhöhten Leistungen für die Flüchtlinge, die von den Städten erbracht werden müssen, nicht ausreichend berücksichtigt. Beispielsweise beruht die Berechnung der Landesbeteiligung auf den deutlich niedrigeren Flüchtlingszahlen des Vorjahres. Außerdem deckt die Landespauschale teilweise nur 10 bis 20 Prozent der in den Kommunen anfallenden Kosten bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Schwierig ist derzeit außerdem die Suche nach geeigneten Unterkünften für die hier ankommenden Menschen.

Vielerorts gibt es zu wenig geeignete Einrichtungen oder können in Frage kommende Unterbringungsmöglichkeiten nur mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand auf den erforderlichen Standard gebracht werden. Deshalb brauchen die Städte auch Investitionshilfen, um mit diesem Geld Unterkünfte zu errichten oder geeignete Objekte entsprechend einzurichten. Außerdem bleiben viele Flüchtlinge bei der finanziellen Beteiligung des Landes außen vor, etwa, wenn ihre Asylbegehren abgelehnt wurden, sie aber wegen Krankheit oder anderer Gründe hierbleiben, so Articus, Klein und Schneider.

"Die Kommunen erwarten vom Land, dass finanzielle Beteiligung und die Unterstützung des Landes an die aktuell steigenden Anforderungen angepasst und der Gesetzentwurf im weiteren Verfahren entsprechend geändert wird. Die Städte brauchen diese Hilfen, um Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber zu sichern. Damit darf das Land die Kommunen nicht alleine lassen."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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