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Solide Finanzgrundlage für Kindergärten nötig
Zuschüsse sollen pro Platz gezahlt werden - weg mit Standards
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
20.08.1997
Nordrhein-Westfalen braucht ein neues Kindergartengesetz. Mit "Flickschusterei" am bestehenden "Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder" sei die Misere in der Kindergarten-Finanzierung nicht zu lösen, machte heute Bürgermeister Reinhard Wilmbusse, der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, in Düsseldorf klar. Der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung (MAGS) vorgelegte Entwurf sei jedoch "absolut unzureichend".
Eine Umfrage des NWStGB unter seinen 358 Mitgliedsstädten brachte erhebliche finanzielle Fehlentwicklungen bei den Kindergärten an den Tag. So zeigte sich, daß die einzelnen Betreuungsplätze umso teurer waren, je mehr Zuschüsse die Träger erhalten. Nach dem Gesetz müssen die Kirchen 27 Prozent selbst zu den Betriebskosten beisteuern, "arme Träger" wie die Arbeiterwohlfahrt gerade noch 10 Prozent und Elterninitiativen nur 5 Prozent. In einer Stadt im Sauerland kostet beispielsweise ein Kindergartenplatz bei der Kirche jährlich 6.748 DM, bei "armen Trägern" 7.647 DM und bei der Elterninitiative 7.911 DM. Noch höher liegen die Kosten in einer bergischen Stadt, wo eine Elterninitiative für den Kindergartenplatz mehr als 10.000 DM ausgibt. "Offensichtlich schöpfen manche der freien Träger die Vereinbarung über den Personalbestand voll aus", kritisierte Wilmbusse.
Zunehmend übernehmen Städte und Gemeinden ein großes Stück des Trägeranteils an den Betriebskosten, wenn freie Träger damit drohen, die Einrichtung aus Kostengründen zu schließen. Selbst Verwaltungskostenanteile der freien Träger schießen die Kommunen bereits zu. Das Finanzierungssystem des Gesetzes sei Makulatur, betonte Wilmbusse: "Die Wirklichkeit hat das Gesetz überholt."
Die Kindergärten verschlingen mittlerweile mehr als die Hälfte des Jugendhilfe-Etats bei den Städten und Gemeinden in NRW. Um den Rechtsanspruch auf Kindergartenbetreuung einzulösen, haben diese seit 1992 mit Eigeninvestitionen von rund 3 Milliarden DM gut 170.000 Plätze neu geschaffen (derzeitiger Stand in NRW: 530.000 Plätze). Der NWStGB fordert daher:
- Jede Stadt oder Gemeinde - und nicht das Kreis-Jugendamt - soll künftig für die Kindergärten auf ihrem Gebiet zuständig sein.
- Zuschüsse des Landes sind nach der Zahl der eingerichteten Plätze (Pro-Kopf-Verfahren) zu zahlen. Sie müssen auskömmlich sein und verbindlich festgeschrieben werden.
- Sämtliche Standards, gleich ob zum Personal, zur Gruppenstärke oder zur technischen Ausstattung, sind aufzuheben. Zumindest muß allen Kommunen gestattet werden, im Rahmen einer "Experimentierklausel" von diesen Standards abzuweichen.
- Mit der Finanzierung höherer Standards bei den freien Trägern muß Schluß sein
- Eltern haben weiterhin einen angemessenen Beitrag zu den Betriebskosten zu leisten
- Die Heimaufsicht - sprich die Kontrolle über die Kindergärten - soll vom Landesjugendamt auf die Kreise verlagert werden.
Insgesamt unterstützt der NWStGB die Arbeiten der Grevener-Kommission zur Verwaltungsvereinfachung und Überprüfung von Leistungsgesetzen in NRW und äußert die Hoffnung, daß die Vorschläge bald umgesetzt werden.
Rückfragen: Uwe Lübking (Sozialreferent), Tel. 0211 - 4587 - 237
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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