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Sparen auf Kosten Anderer
Entwurf des Landeshaushalts für 2002 missachtet Bedürfnisse der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
05.07.2001
Der heute von NRW-Innenminister Dr. Fritz Behrens und NRW-Finanzminister Peer Steinbrück vorgestellte Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2002 und des Haushaltbereinigungsgesetzes bedeutet für die Städte und Gemeinden eine finanzielle Katastrophe. Zu dieser Einschätzung gelangte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Friedrich Wilhelm Heinrichs, heute in Düsseldorf nach Prüfung des Zahlenwerks. "Den Kommunen würden rund 550 Mio. DM entzogen - Geld, das ihnen originär zusteht", rügte Heinrichs. Die notwendige Konsolidierung der kommunalen Haushalte würde damit praktisch unmöglich gemacht.
Dabei stehen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vor kaum lösbaren Finanzproblemen. Trotz jahrelanger konsequenter Sparpolitik, die einen dramatischen Rückgang der Investitionen und einem Abbau von mehr als 30.000 Stellen zur Folge hatte, sind Schulden von mehr als 5,7 Mrd. DM aufgelaufen. Diese müssen mittelfristig abgebaut werden.
Gleichzeitig drohen den Kommunen in den kommenden Jahren massive Mindereinnahmen aufgrund der Steuerreform. Allein aus der Steuerreform 2000 ergeben sich in diesem Jahr 2001 Steuerausfälle von 1,9 Mrd. DM, die ab 2005 auf rund 3 Mrd. DM jährlich ansteigen. "Damit ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht", warnte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes in NRW, der 359 Städte und Gemeinden mit insgesamt 9,4 Mio. Einwohnern vertritt.
Weitere Steuerausfälle drohen insbesondere aus der Kindergeld-Erhöhung zum 01.01.2002 für das erste und zweite Kind (ab 2002: 250 Mio. DM jährlich) sowie aus der Begünstigung der privaten Altersvorsorge (ab 2003 rund 250 Mio. DM jährlich mit steigender Tendenz). "Ausgehend hiervon ist die Absicht der Landesregierung, nicht nur im Asylbereich 325 Mio. DM, sondern erstmals auch beim Unterhaltsvorschussgesetz und und bei der Krankenhausfinanzierung Kosten von rund 220 Mio. DM auf die Kommunen zu verlagern, weder gerechtfertigt noch finanziell verkraftbar", betonte Heinrichs.
Statt den Städten und Gemeinden ein Minimum an Gestaltungsfreiheit zu belassen und die für die Verwaltungshaushalte dringend erforderlichen Schlüsselzuweisungen - entsprechend dem Anstieg der verfügbaren Steuer-Einnahmen - um 4,2 Prozent zu erhöhen, degradiere die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich zur "Reservekasse des Landes". Der geplante Anstieg der Schlüsselzuweisungen um 3 Prozent - das entspricht 345 Mio. DM - stehe nur noch auf dem Papier, wenn den Städten und Gemeinden an anderer Stelle 550 Mio. DM entzogen werden.
Positiv sieht der Städte- und Gemeindebund NRW die allgemeine Schulpauschale, wie sie im Gemeindefinanzierungsgesetz 2002 vorgesehen ist. Bei den Verteilungskriterien müsse jedoch der spezifische Bedarf des ländlichen Raumes berücksichtigt werden, machte Heinrichs deutlich. Dies sei nur der Fall, wenn zwar der größere Teil des Geldes (75 Prozent) nach Anzahl der SchülerInnen, ein Viertel aber nach Anzahl der Schulen in einer Kommune vergeben werde. Angesichts der Finanzprobleme in den Verwaltungshaushalten dürfe eine Schulpauschale weder auf Kosten der Schlüsselmasse gezahlt werden - noch unter Einbeziehung der bisherigen Bedarfszuweisung für überdurchschnittlich hohe Schülerfahrkosten.
Eine Abschaffung dieser Bedarfszuweisung, die vollständig den kreisangehörigen Kommunen zu Gute kommt (Kreise: 11 Mio. DM, kreisangehörige Städte und Gemeinden: 24 Mio. DM) sei angesichts des vorhandenen Bedarfs "weder sachlich zu vertreten noch für die betroffenen Gemeinden finanziell verkraftbar", warnte Heinrichs. Er forderte die Landesregierung auf, diese Bedarfszuweisung auch im Gemeindefinanzierungsgesetz 2002 ungeschmälert fortzuführen.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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