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StGB NRW begrüßt landesweit einheitliche Regelung für Großveranstaltungen
Statement von StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
10.03.2020
Das Gesundheitsministerium hat am 10.03.2020 einen Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen im Land NRW herausgegeben. Danach müssen grundsätzlich Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen zur Eindämmung des Corona-Virus abgesagt werden. Alternativ können Sportveranstaltungen ohne Publikum stattfinden.
Dazu erklärt StGB NRW – Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider:
"Die Kommunen begrüßen die landesweit einheitlichen klaren Vorgaben der Landesregierung. Die Städte und Gemeinden nehmen die Ihnen obliegenden Aufgaben beim Infektionsschutz verantwortungsbewusst wahr. Sie unternehmen alles, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen.
Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Besuchern kommt es auf eine Einzelfallentscheidung an, wobei sich die kommunalen Behörden eng an den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts und der örtlichen Gesundheitsbehörden orientieren werden."
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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