Versorgungsrücklage in kommunale Hand

Städte und Gemeinden wollen Verfügungsgewalt über Fonds zur Versorgung der pensionierten Kommunalbeamten

StGB NRW-Pressemitteilung
Münster, 27.11.1997

Die Städte und Gemeinden sollen eigenständig eine Rücklage zur Versorgung der pensionierten Beamten bilden. Dies beschloß das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes gestern in Münster. "Das Geld, das wir für unsere Ruheständler zahlen, soll auch durch uns verwaltet werden", begründete NWStGB-Präsident Reinhard Wilmbusse diese Forderung.
 
Bekanntermaßen droht den öffentlichen Arbeitgebern eine Explosion der Pensionslasten, weil immer mehr ehemalige Beamte immer länger zu versorgen sind. Da das Ruhegeld aus den laufenden Einnahmen bezahlt wird - im sogenannten Umlageverfahren -, könnte dies langfristig die staatlichen Haushalte sprengen. Am schlimmsten trifft es voraussichtlich die Länder. Aber auch die Städte und Gemeinden müssen laut Versorgungsbericht der Bundesregierung mit einem Anstieg der Versorgungsausgaben von 4,3 Milliarden Mark (1993) auf 6,7 Milliarden Mark für das Jahr 2008 rechnen.

Im Entwurf eines Beamtenversorgungsreformgesetzes ist daher vorgesehen, daß jede Verwaltungsebene im föderalen System Versorgungsrücklagen bilden muß. Dafür soll von 1999 bis 2015 ein Teil der jährlichen Besoldungserhöhung (0,2 Prozent) einbehalten und in einen speziellen Fonds einbezahlt werden. Von den rund 340.000 Beschäftigten bei nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kreise sowie LVR, LWL und KVR) im Jahre 1996 waren 18,5 Prozent Beamte.
 
"Die Verwaltung und Ausgestaltung der Versorungsrücklage muß den Kommunen überlassen bleiben", forderte Wilmbusse. Das Land solle sich auf Regelungen beschränken, die die Zweckbindung des Pensionsfonds sicherstellen. Der NWStGB spricht sich für eine Beteiligung der Versorgungskassen in Nordrhein-Westfalen, die bereits die Beamten-Beihilfe verwalten, sowie des Gemeindeversicherungsverbandes (GVV) an diesem Vorhaben aus.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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