Wie das Bundesfinanzministerium auf Rückfrage nochmals versicherte, gibt es entgegen anderslautender Berichte derzeit keine konkreten Reformvorstellungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Reform der Bewertung der grundsteuerpflichtigen Immobilien. Es sollen insoweit vielmehr bis auf weiteres die alten Einheitswerte fortgelten.
Az.: V/3-932-00/10