Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik weist für die einzelnen Städte und Gemeinden im Rahmen des Realsteuervergleichs der kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 1995 die Realsteuerhebesätze für die einzelnen Städte und Gemeinden wie folgt aus:
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Az.: V/1-930-01