Aus dem Kreis der Mitgliedskommunen wurde die Frage an die Geschäftsstelle herangetragen, ob es Kommunen gibt, in denen die Hundesteuer nicht nur für das laufende, sondern auch für die folgenden Jahre festgesetzt wird, so daß ein neuer Steuerbescheid nur bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ergeht.
Da der Geschäftsstelle eine solche Vorgehensweise bislang nicht bekanntgeworden ist, wird um Mitteilung gebeten, ob insoweit Erfahrungswerte vorliegen.
Az.: V/3-933-40